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Bundesgericht versenkt verzweifelten deutschen Doping-Radprofi für acht Jahre

Der gefallene Radprofi Patrik Sinkewitz beim Kriterium «Rund um den Henninger Turm» im Jahr 2007 in Frankfurt am Main.
Der gefallene Radprofi Patrik Sinkewitz beim Kriterium «Rund um den Henninger Turm» im Jahr 2007 in Frankfurt am Main.Bild: EPA
Patrik Sinkewitz

Bundesgericht versenkt verzweifelten deutschen Doping-Radprofi für acht Jahre

Der ehemalige «Team Telekom»-Fahrer Patrik Sinkewitz hat vor Bundesgericht gegen einen Entscheid des höchsten Sportschiedsgerichts in Lausanne rekurriert. Und verloren.
03.07.2014, 11:59
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Patrik Sinkewitz ist ein notorischer Dopingsünder und nun mit einem Entscheid des Bundesgerichtes definitiv vom Radprofi zum ehemaligen Radprofi geworden. Die Sperre für Sinkewitz beläuft sich auf acht Jahre.

Nachdem Sinkewitz bereits 2007 positiv auf Testosteron getestet worden war, lieferte er 2011 auch am Grand Prix in Lugano eine positive Doping-Probe ab. Ein Schweizer Labor in Lausanne stellte bei Sinkewitz in der A-Probe das menschliche Wachstumshormon human Growth Hormone (hGH) fest. Und zwar mit den Analysewerten 2,45 und 2,43, was massiv über den Grenzwerten liegt. 

A- und B-Probe lieferten verschiedene Ergebnisse

Sinkewitz rekurrierte darauf hin über mehrere Instanzen und liess auch die B-Probe öffnen, was Analysewerte von 3,16 und 2,34 ergab. Weil die Werte der beiden Analysen dermassen voneinander abwichen, sprach der deutsche Schiedsgerichtshof DIS Sinkewitz zunächst frei, wogegen widerum die Deutsche Nationale Antidoping-Agentur NADA rekurrierte. 

Zum Schluss entschied der höchste internationale Sportgerichtshof TAS mit Sitz in Lausanne, dass die beiden positiven Proben Sinkewitz' trotz der grossen Abweichungen hinreichend belegen, dass der Radprofi sich von aussen künstlich Wachstumshormone zugeführt hatte. 

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Als Station der letzten Hoffnung rief Sinkewitz das Schweizerische Bundesgericht an, in der Hoffnung, es würde das Urteil des TAS nochmal kippen. Dieser, so Sinkewitz, habe seine Zweifel an den Testmethoden nicht genügend gewürdigt und insbesondere seine Einwände, dass die Werte durch Faktoren wie «intensives Training, Stress, Höhe, Zeit der Probeentnahme, Alter» beeinflusst würden, unberücksichtigt gelassen. 

Das Bundesgericht entschied nun am 11. Juni, dass der internationale Sportgerichtshof TAS die Einwände Sinkewitz' in genügendem Masse berücksichtigt habe, wies dessen Beschwerde ab und bestätigte damit die achtjährige Sperre gegen den mittlerweile 33-jährigen Radsportler. (thi) 

(Urteil-Nr.: 4A_178/2014)

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