Die Ruag wird künftig wohl nicht mehr als privatrechtliche AG organisiert sein. Laut dem Bundesrat ist diese Rechtsform für die Aufgabenerfüllung des Rüstungskonzerns nicht mehr zeitgemäss.
Die aktuelle Situation unterscheidet sich grundlegend von den Vorstellungen, die vor knapp 30 Jahren zur Wahl der privatrechtlichen AG als Rechtsform geführt haben, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung.
Ausschlaggebend war damals bei der Trennung, dass die Beteiligung von Privaten ermöglicht werden sollte und sich der Bund bei der Einflussnahme auf das Unternehmen auf seine Rechte als Aktionär beschränken wollte. Die erhoffte Beteiligung Privater kam aber nie zustande.
Geprüft wird nun neben weiteren Varianten auch eine Reintegration der Ruag ins VBS. Neu soll der bundeseigene Rüstungskonzern, der achtzig Prozent seines Umsatzes durch Aufträge der Schweizer Armee generiert, eine Form des öffentlichen Rechts erhalten – welche, ist noch offen.
Infrage kommen gemäss einem Gutachten namentlich die öffentlich-rechtliche Anstalt oder die spezialgesetzliche AG des öffentlichen Rechts, die den Bedürfnissen des Bundes entsprechend ausgestaltet werden können. Zudem wird die Variante einer Reintegration in das VBS geprüft.
Das Verteidigungsdepartement soll dem Bundesrat bis Ende Mai 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen unterbreiten. (sda/thw)