Wer dieser Tage mit der Fluggesellschaft Swiss nach Peking fliegt, kann sein blaues Wunder erleben. Passagiere, die von Frankfurt via Zürich reisen, profitieren von einem Spezialtarif von 550 Euro. Wer erst in Zürich in die gleiche Maschine steigt, zahlt 40 Prozent mehr, berichtet die «SonntagsZeitung» mit Verweis auf eine Stichprobe.
Neu sind diese Praktiken nicht, sie sorgen aber immer wieder für rote Köpfe. Denn wer vermeintlich schlau ist, sein Ticket im Internet ab Frankfurt bucht und erst in Zürich einsteigt, erlebt gleich noch eine böse Überraschung: Ihm wird «der tatsächlich anwendbare Tarif für die geänderte Flugroute berechnet», sagte eine Swiss-Sprecherin. Im Klartext: Er muss die vermeintlich gesparten 40 Prozent nachzahlen und erst noch eine Änderungsgebühr berappen.
Juristen bezweifeln, ob die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig sind. Die Stiftung für Konsumentenschutz prüft laut «SonntagsZeitung» eine Klage. Allerdings kam es in solchen Fällen noch nie zu einem Urteil, weil die Airlines Gerichtsentscheide scheuen und lieber einen Vergleich abschliessen. Allerdings ist derzeit ein Fall in Basel hängig. (pbl)
Eine Änderung dieser Situation wurde ja bekanntlich diese Woche durch unsere lieben Volksvertreter in Bern durch Abschmetterung eines revidierten Kartellgesetz bestätigt.......