Der Vertrag des Bundes mit der UBS für eine Verlustgarantie im Zusammenhang mit der Notrettung der CS steht. Die Garantie ist auf 9 Milliarden Franken begrenzt. Der Bund erhält von der UBS Garantiegebühren.
Unterzeichnet wurde der Vertrag am Freitag vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der UBS. Der Bundesrat wurde an seiner wöchentlichen Sitzung über den Vertragsabschluss informiert.
Für die Bundesgarantie gibt es strenge Voraussetzungen, wie das EFD schreibt. Die UBS sei verpflichtet, die Vermögenswerte so zu verwalten, dass Verluste minimiert und Verwertungserlöse maximiert würden. Der Bund hat umfassende Informations- und Prüfungsrechte. Und die Bank muss ihren Hauptsitz in der Schweiz behalten.
Die UBS muss zudem eine eigene Organisationseinheit für die Verwertung der fraglichen Aktiven schaffen und einen Aufsichtsausschuss einrichten, um dem Bund quartalsweise Bericht zu erstatten. Oberstes Ziel sei, die finanziellen und juristischen Risiken für den Bund respektive die Steuerzahlenden möglichst klein zu halten, hielt das EFD fest.
Die UBS will die CS am 12. Juni übernehmen, also am kommenden Montag, wie sie Anfang Woche bekanntgab. Die Verlustgarantie des Bundes ist laut EFD nötig, um diese Übernahme zu ermöglichen.
Die UBS übernimmt laut EFD von der CS Aktiven, die nicht in ihr Kerngeschäft passen. Der Bund erklärte sich am 19. März, als die Zwangsfusion bekannt wurde, bereit, einen Teil der damit entstehenden allfälligen Verluste der UBS finanziell abzusichern. Grundlage dafür ist die Notverordnung zur Notrettung der CS.
Vereinbart ist, dass die UBS die ersten 5 Milliarden an allfälligen Verlusten selbst trägt. Sind die Verluste höher, übernimmt der Bund bis zu 9 Milliarden Franken. Bei der Berechnung der Verluste gilt eine Nettobetrachtung: Allfällige Gewinne aus der Verwertung des Portfolios werden eingerechnet.
Der Vertrag deckt ein spezifisches Portfolio an CS-Aktiven ab, das rund drei Prozent der Aktiven der fusionierten Bank ausmacht. Laut EFD geht es um Kredite, Derivate, nicht strategische und strukturierte Produkte, die nicht zum Kerngeschäft der CS gehören. Die UBS wird jedes Quartal über dieses Nicht-Kerngeschäft berichten.
Die Garantie deckt nur tatsächliche Verluste. Und erst wenn die fraglichen Aktiven endgültig verwertet worden sind, kann die UBS beim Bund einen allfälligen über 5 Milliarden Franken hinausgehenden Verlust geltend machen.
Möglich ist das für bis maximal 14 Milliarden Franken, weil der Bund über die 9 Milliarden Franken hinaus keine Verpflichtungen eingehen kann. Müsste er dies tun, wäre eine gesetzliche Grundlage und das Ja des Parlaments zum nötigen Verpflichtungskredit erforderlich.
Die UBS bezahlt dem Bund Garantiegebühren, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen. Zunächst wurde eine Vertragsabschlussgebühr von 40 Millionen Franken vereinbart. Weiter fällt eine Aufrechterhaltungsgebühr von 0,4 Prozent auf 9 Milliarden Franken an - das sind 36 Millionen Franken im Jahr. Vorgesehen ist sie etwa für die Deckung der Beratungskosten des Bundes.
Beansprucht die UBS die Garantie des Bundes, wird zudem eine Risikoprämie zwischen 0 und 4 Prozent von 9 Milliarden Franken fällig. Deren Höhe hängt von tatsächlichen und zu erwartenden Verlusten ab. «Je grösser diese Verluste, desto höher die jeweilige Risikoprämie», schreibt das EFD.
Der Vertrag zwischen Bund und Grossbank läuft, bis die fraglichen Portfolios endgültig verwertet sind. Die UBS kann allerdings jederzeit aussteigen und damit auf die Garantien vom Bund verzichten.
Einen Gewinn von 111 Millionen Franken gemacht hat der Bund mit der Ausfallgarantie, die er im Zusammenhang mit der Notrettung der CS der Nationalbank gewährte. Der Bund sicherte der Nationalrat Liquiditätsdarlehen an die CS von bis zu 100 Milliarden Franken ab, im Rahmen des mit Notrecht eingeführten Public Liquidity Backstop.
Per Ende Mai habe die CS sämtliches beanspruchtes Geld zurückbezahlt, schrieb das EFD nun. Der Bund habe aus dieser Garantie bisher keine Verluste erlitten.
(aeg/sda)