Neue Belege beweisen laut einer Meldung der «SonntagsZeitung», dass der ehemalige Verwaltungsratspräsident der Raiffeisen-Gruppe, Johannes Rüegg-Stürm, die Ausflüge von Pierin Vincenz ins Rotlichtmilieu abgesegnet habe.
Umstrittene Spesenbelege seien eigenhändig von ihm unterschrieben worden. Dies gehe aus dem Protokoll der Einvernahme von Rüegg-Stürm durch die Staatsanwaltschaft hervor, das der «SonntagsZeitung» vorliege. Auf der Kreditkartenabrechnung vom 4. August 2014, die Rüegg-Stürm abgezeichnet habe, tauchen zwei Zahlungen hintereinander zugunsten des Stripclubs Cecil Dance in Lugano-Paradiso auf.
Die Kosten betragen laut dem Blatt 1700 Franken. Auch die Rechnung für die Übernachtung im Zürcher Luxushotel Hyatt für rund 3778 Franken habe er abgezeichnet.
Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, welche Auslagen wohl bei einem Leistungserbringer wie Cecil Dance anfallen würden, habe Rüegg-Stürm geantwortet: «Also ich habe bei diesem Namen keinen Verdacht gehegt.» Auch habe sich der Ex-Verwaltungsratspräsident bei einem Etablissement wie Cecil Dance nicht vorstellen können, dass es sich dabei um einen Strip-Klub gehandelt haben könnte, hiess es weiter.
Pierin Vincenz muss sich vor Gericht verantworten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet unter anderem auf gewerbsmässigen Betrug. Ebenfalls Anklage erhoben wurde gegen Ex-Aduno-Chef Beat Stocker.
Den beiden Hauptbeschuldigten wird gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und passive Bestechung zum Nachteil der Kreditkartengesellschaft Aduno und der Raiffeisenbank vorgeworfen.
Gemäss Anklageschrift sollen sie bei den Firmenkäufen der Commtrain Card Solutions AG, der Genève Crédit & Leasing SA und der EuroKaution AG durch die Aduno ihnen nicht zustehende Vorteile gefordert und teilweise erhalten haben.
Dieselben Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Akquisition der Investnet AG und der beabsichtigten Übernahme einer weiteren Gesellschaft durch die Raiffeisen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen deshalb gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung und passive Bestechung vor. Zudem werden ihnen unrechtmässige Spesenbezüge zum Nachteil von Raiffeisen und Aduno vorgeworfen, was zum Vorwurf der Veruntreuung führt.
Die Anklage richtet sich gemäss Mitteilung gegen fünf weitere Personen. Gegen zwei weitere Personen seien Strafbefehle erlassen worden. Die sieben Personen aus dem beruflichen Umfeld der beiden Hauptbeschuldigten sollen diese unterstützt und teilweise aktiv bestochen haben.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft führte in der Sache seit Dezember 2017 eine Strafuntersuchung. Vincenz und Stocker wurden dabei in Untersuchungshaft genommen. Mitte Juni 2018 wurden beide aus der Untersuchungshaft entlassen. (cma/sda)