Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) will die Beschaffung des Bombardier-Pannenzugs FV-Dosto unter die Lupe nehmen. Ihre Untersuchung beschränkt sie aber auf die Frage, wie der Bundesrat seine Interessen als Eigner der SBB wahrnimmt.
Die Verkehrskommission hatte die GPK um eine vertiefte Abklärungen zur Beschaffung der Bombardier-Züge gebeten, soweit dies in ihre Zuständigkeit fällt. Diese umfasst nach Ansicht der Aufsichtskommission die strategische Geschäftsführung des Bundesrates, des Verkehrsdepartements UVEK und des zuständigen Bundesamtes, wie die GPK in einer Mitteilung vom Freitag schreibt.
Nicht prüfen will sie hingegen den Vertrag oder die Geschäftsbeziehungen zwischen der SBB und dem Zugbauer Bombardier. Solange keine ernsthafte Gefahr bestehe, dass die strategischen Ziele der SBB verfehlt würden, stelle dies einen unverhältnismässigen Eingriff in die Unternehmensautonomie dar. Die Klärung von Vertragsstreitigkeiten sei Sache der Justiz.
Ebenfalls nicht zuständig sieht sich die GPK für die Untersuchung der finanziellen Auswirkungen, welche die Beschaffung der Doppelstockzüge auf den Bund hat. Sie will diesen Teil des Dossiers an ihre Finanzkommissionen und die Finanzdelegation weiterleiten.
Nach jahrelangen Verspätungen sollten seit Dezember 2018 zwölf der neuen Doppelstockzüge FV-Dosto im fahrplanmässigen SBB-Betrieb eingesetzt werden. Wegen technischer Probleme ist dies nach wie vor nur eingeschränkt möglich. (aeg/sda)