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Widerrufsrecht nur bei Käufen am Telefon und via Brieftaube – aber nicht bei Internetkäufen

Überraschung im Ständerat

Widerrufsrecht nur bei Käufen am Telefon und via Brieftaube – aber nicht bei Internetkäufen

Der Ständerat will das 14-tägige Widerrufsrecht nur bei Käufen am Telefon gewähren. Das sei wie ein Fernmeldegesetz, das einzig die Kommunikation mit Brieftauben regle, meint ein Kritiker des Ständeratsentscheids.
02.12.2014, 12:5202.12.2014, 13:36

Das Parlament tut sich schwer mit dem Konsumentenschutz. Überraschend ist der Ständerat am Dienstag auf einen früheren Entscheid zurückgekommen und hat ein allgemeines Widerrufsrecht für Käufe im Internet abgelehnt. Nun ist das Schicksal der Vorlage in der Schwebe.

Ein Widerrufsrecht nur für den Telefonverkauf sei wie ein Fernmeldegesetz, das einzig die Kommunikation mit Brieftauben regle, sagte Raphaël Comte (FDP/NE) am Dienstag im Ständerat. Hinzu kommt, dass sich Telefonie und Internet in Zeiten von Skype und WhatsApp gar nicht mehr voneinander abgrenzen lassen. Und nicht zuletzt haben EU-Bürger seit Juni auch bei Internetkäufen ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen. Es galt, die Diskriminierung von Schweizer Kunden zu verhindern.

Diese Argumente überzeugten die Mehrheit des Ständerats nicht. Mit 24 zu 17 Stimmen beschloss er, das 14-tägige Widerrufsrecht nur bei Käufen am Telefon zu gewähren. Daraufhin regte Claude Janiak (SP/BL) an, der ganzen Vorlage ein «schickliches Begräbnis» zu bereiten. Er dürfte nicht der Einzige sein, der kein Gesetz für «Brieftauben-Kommunikation» machen mag. (whr/sda)

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