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UBS vom Finanzdepartement gebüsst: Hinweise auf Geldwäscherei ignoriert

Warnhinweise auf Geldwäscherei ignoriert: UBS wird vom Finanzdepartement gebüsst

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Grossbank UBS mit einem Bussgeld von 50'000 Franken belegt. UBS-Mitarbeitende sollen es über Jahre unterlassen haben, Warnhinweise auf Geldwäscherei im Zusammenhang mit Konten des umstrittenen Ex-Präsidenten Jemens, Ali Abdullah Saleh, zu melden.
30.05.2024, 13:52
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ARCHIVBILD ZU DEN QUARTALSZAHLEN DER UBS --- Das Logo der Bank UBS leuchtet am Montag, 21. Januar 2019 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Der UBS wird vorgeworfen, trotz Warnhinweisen zu umstrittenen Geldern nicht die Behörden informiert zu haben.Bild: keystone

Über den Fall berichtete SRF Investigativ am Donnerstag. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestätige auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Bericht. Der Strafbescheid datiere vom 4. April 2024 und sei infolge Ablaufs der 30-tägigen Einsprachefrist in Rechtskraft erwachsen. Einsehbar sei der Strafbescheid derzeit nicht.

Die UBS soll Millionen Dollar für den umstrittenen Ex-Präsidenten Jemens, Ali Abdullah Saleh, verwaltet haben. Laut SRF-Investigativ geht es um eine Zahlung aus dem Jahr 2009 von über 10 Millionen US-Dollar für Saleh – vom Sultan von Oman. Der Check wurde von Salehs Sohn der UBS in Zürich übergeben.

epa06366599 (FILE) - Yemeni ex-president Ali Abdullah Saleh attends a rally marking the 35th anniversary celebrations for the formation of his General People's Congress party, in Sanaa, Yemen, 24 ...
Jemens Ex-Präsident Ali Abdullah Saleh, bei einer Veranstaltung seiner Partei im Jahr 2017.Bild: EPA/EPA

Die Transaktion löste zwar UBS intern Warnhinweise aus, doch statt sich an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu wenden, hätten Mitarbeitende im internen Dossier lediglich notiert: «Es ist allgemein bekannt, dass reiche Herrscher in der arabischen Welt ihre ärmeren Kollegen mit solchen Geschenken unterstützen.»

Die Konten der Saleh-Familie wurden laut SRF Investigativ 2011 saldiert. Trotz Warnhinweisen habe es die UBS auch dann unterlassen, den Behörden Meldung zu machen. Dazu schreibt SRF: «Laut EFD hat die Bank auch nicht nachvollziehbar dokumentiert, warum sie dies nicht tat.»

Das Verschulden der nicht ermittelten, für die Meldepflicht verantwortlichen natürlichen Personen bei der UBS sei erheblich, präzisierte das EFD. Die Busse sei unter Annahme leichter Fahrlässigkeit auf 50‘000 Franken festgesetzt worden, hiess es bei EFD. Das entspreche dem Höchstbetrag, der einer juristischen Person in einem Verwaltungsstrafverfahren des EFD stellvertretend auferlegt werden könne.

Das Verfahren sei im März 2021 eröffnet worden. Rund zwei Jahre hätten die Edition der Unterlagen bei der Bank und das anschliessende Entsiedlungsverfahren bis vor Bundesgericht beansprucht.

Die UBS wollte den Medienbericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP nicht kommentieren. (lak/sda)

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