Die Erben des französischen Kunstsammlers Armand Dorville erhalten drei von den Nazis geraubte Kunstwerke zurück. Zwei Bilder stammen aus dem Kunstfund von Cornelius Gurlitt.
Das Aquarell «Dame im Abendkleid» und das Ölgemälde «Porträt einer Dame im Profil» von Jean-Louis Forain befanden sich im Gurlitt-Konvolut, die Zeichnung «Amazone mit aufbäumendem Pferd» von Constantin Guys war zuletzt in Privatbesitz. Das teilte das Büro der Deutschen Kulturstaatsministerin Monika Grütters am Donnerstag mit. Die Werke sollen den Erben am 22. Januar in Berlin übergeben werden.
Der Sammler Dorville, ein Notar in Paris, hatte sich nach der deutschen Besetzung Frankreichs in die Dordogne zurückgezogen. Sein Kunstbesitz wurde an vier Tagen 1942 in Nizza zwangsversteigert. Dort hatte der ebenfalls jüdische Sammler Léopold Dreyfus Forains «Dame im Profil» erworben.
Laut der Datenbank «Lost Art» vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste kam das Gemälde spätestens im April 1944 in den Besitz des Pariser Kunsthändlers Raphaël Gérard, nach September 1953 dann in die Hände des Sammlers und vormaligen NS-Kunstberaters Hildebrand Gurlitt. Forains «Dame in Abendkleid» wurde laut «Lost Art» wahrscheinlich in den 1940er Jahren von Hildebrand Gurlitt in Frankreich erworben.
Nach den Tod von Hildebrand Gurlitt hütete dessen Sohn Cornelius die Sammlung diskret. Erst kurz vor seinem Tod stiessen die deutschen Behörden eher zufällig in Cornelius Gurlitts Wohnung in Schwabing bei München auf über tausend Kunstgegenstände. Der Fund galt als Weltsensation.
Doch mit dem Namen Gurlitt war untrennbar auch das Dritte Reich verbunden, denn Cornelius' Vater war einer der bevorzugten Kunsthändler des Nazi-Regimes. Die entdeckte Sammlung stand sofort unter Raubkunstverdacht.
Cornelius Gurlitt setzte in einem Testament eher überraschend das Kunstmuseum Bern als Alleinerbin ein. Das Berner Haus traf nach Gurlitts Tod mit Deutschland eine Abmachung, dass nur «saubere» Bilder nach Bern kämen. Bilder, deren Herkunft nicht geklärt ist, verbleiben demnach in Berlin und werden, sofern Anspruchsberechtigte gefunden werden, zurückgegeben.
Unterdessen hat sich herausgestellt, dass nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Werke im Gurlitt-Konvolut Raubkunst sind. (cbe/sda/dpa)