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Vogelgrippe: Alle Hühner eines Betriebs müssen getötet werden

Nachdem am Dienstag in einem privaten Hühnergehege mit rund 40 Legehennen in Fehraltorf das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen wurde, ergriff das Zürcher Veterinäramt sofort Massnahmen. Die verbleibenden  ...
Nachdem am Dienstag in einem privaten Hühnergehege mit rund 40 Legehennen in Fehraltorf das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen wurde, ergriff das Zürcher Veterinäramt sofort Massnahmen. Die verbleibenden Hühner wurden getötet und am Mittwoch rückten Spezialisten an, um Stall und Gehege zu desinfizieren.

Vogelgrippe: Alle Hühner eines Betriebs müssen getötet werden

In einem privaten Legehennen-Betrieb am Pfäffikersee ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Rund 40 Tiere mussten getötet werden. Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, haben die Zürcher Behörden zusätzliche Schutzmassnahmen angeordnet.
21.03.2023, 13:4104.01.2024, 16:56
Oliver Schneider / ch media

In diesem Winter haben sich bereits mehrere hundert Wildvögel verteilt über die ganze Schweiz angesteckt, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mitteilt. Beim nun entdeckten Fall handle es sich landesweit um den dritten Fall in einer Tierhaltung.

Virus wohl durch Menschen eingeschleppt

Betroffen ist ein Betrieb mit rund 40 Legehennen in Fehraltorf. Die Hühner hatten den Behörden zufolge keinen Kontakt zu Wildvögeln. Der Stall war aber für Personen zum Kauf von Eiern frei zugänglich. Die Vermutung der Bundesbehörden ist, dass diese Personen das Virus mit den Schuhen, Kleidern oder durch ungewaschene Hände in die Geflügelhaltung eingeschleppt haben.

Um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, haben die Zürcher Behörden nun zusätzliche Schutzmassnahmen angeordnet. Das Veterinäramt Zürich hat den betroffenen Betrieb gesperrt. Die verbleibenden Legehennen wurden getötet und mit der Reinigung und Desinfektion begonnen.

Überwachungszone von drei Kilometern Radius eingerichtet

Um den Seuchenbetrieb wurde ausserdem eine Überwachungszone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Diese Zone dürfen Eier und Geflügel nicht verlassen. Für Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel gilt die Stallpflicht. Ausserdem führt das Veterinäramt risikobasiert Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch.

Zusätzlich wurde eine Zwischenzone von zehn Kilometern Radius um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In dieser gelten spezielle Massnahmen nur für Grossbetriebe. Die verschärften Bestimmungen bestehen für mindestens dreissig Tage.

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