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Am Montag beginnt der nächste Prozess gegen Brian – allerdings ohne ihn

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Bild: KEYSTONE/LINDA GRAEDEL

Am Montag beginnt der nächste Prozess gegen Brian – allerdings ohne ihn

Am Montag beginnt ein weiterer Prozess gegen den Straftäter Brian, der breiten Öffentlichkeit ehemals als «Carlos» bekannt. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn in über 30 Punkten an. Brian selbst wird vor Gericht nicht anwesend sein.
28.10.2023, 08:2928.10.2023, 08:29
Felix Haldimann / ch media
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Auf über 20 Seiten klagt die Staatsanwaltschaft den schweizweit wohl bekanntesten Häftling Brian wegen über 30 Straftaten an. Am schwersten wiegt der Anklagepunkt der versuchten schweren Körperverletzung gegen einen Aufseher des Gefängnisses.

Brian soll, als er noch in der JVA Pöschwies in Regensdorf inhaftiert war, eine fast 350 Gramm schwere Glasscherbe in dessen Richtung geschleudert und ihn damit im Gesicht verletzt haben.

Weiter ist Brian wegen Sachbeschädigungen angeklagt und er soll Aufseher und Wärter bedroht haben. Unter anderem soll er Aufsehern gedroht haben, er werde sie umbringen: «Ich esse deine Kinder, du Gartenzwerg, ich schneide dir den Kopf ab.»

Brian bleibt dem Prozess fern

Wenn der Prozess am Montag in Dielsdorf beginnt, wird dieser ohne Brian stattfinden. Ein Gesuch, dass Brian nicht persönlich für den Prozess anwesend sein muss, wurde bewilligt, wie das Bezirksgericht am Mittwoch mitteilte.

Die Hauptverhandlung beginnt am Montag, 31. Oktober und dauert voraussichtlich bis am Mittwoch, 1. November. Am 8. November wird das Urteil verkündet.

Antrag auf Zweiteilung der Hauptverhandlung abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Zweiteilung der Hauptverhandlung. Mit diesem sogenannten Tatinterlokut wollte die Staatsanwaltschaft in einem ersten Schritt klären, ob Brian die ihm vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen hat.

In einem zweiten Teil wäre dann die Schuldfrage geklärt worden. Das Bezirksgericht Dielsdorf hat diesen Antrag nun abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft wollte den Ausgang eines anderen Strafverfahrens gegen Brian abwarten. Dieses ist hängig, weil es das Bundesgericht an das Zürcher Obergericht zurückgewiesen hatte.

Das Bundesgericht hob 2021 das Urteil des Obergerichts gegen Brian auf, weil das Obergericht nur die zu dieser Zeit aktuellen Haftbedingungen in das Urteil miteinbezog und sich nicht zusätzlich mit früheren Massnahmen befasste.

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