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Todkrankes Büsi wird kaltblütig in Zürcher Tierheim abgeliefert

Todkrankes Büsi wird kaltblütig in Zürcher Tierheim abgeliefert

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Bild: Tierspital Zürich
Eine magere, stark torkelnde Katze wurde im Zürcher Tierheim auf dem Züriberg ausgesetzt. Das Büsi wurde sofort ins Tierspital gebracht, musste dort aber eingeschläfert werden. Der Zürcher Tierschutz hat Anzeige erstattet.
20.04.2023, 15:1320.04.2023, 15:41
Nina Burri / ch media

Eigentlich ist der eingezäunte Aussenbereich mit den Gehegen für Meerschweinchen und Kaninchen immer abgeschlossen. Ausser, wenn das Tierpflegeteam dort arbeitet. Am vergangenen Samstagnachmittag fand eine Mitarbeiterin des Zürcher Tierheims auf dem Züriberg in genau diesem Aussenbereich eine leere Holzbox, die mit einem rosa Tuch abgedeckt war.

Wenig später entdeckte sie hinter einem der Gehege ein junges, verstörtes Büsi. Das Findelbüsi, eine junge Schildpatt-Katze, wurde vom Tierpflegeteam «Aelia» getauft. Sie war sehr mager, hatte Schnupfensymptome und verklebte, tränende Augen. Zudem befanden sich Parasiten in ihrem struppigen Fell, die sie offensichtlich plagten.

Bei fortgeschrittener Krankheit bleibt nur Einschläfern

Aelia konnte sich kaum aufrecht halten und nur torkelnd vorwärtsbewegen. Aufgrund ihres schlechten Zustandes wurde sie sofort ins Tierspital Zürich gebracht. Dort versuchte man sie zu stabilisieren und herauszufinden, was ihr fehlte. Die junge Katze wurde auf die Intensivstation verlegt.

Am Montagmorgen hatte sich Aleas Zustand derart verschlechtert, dass das Büsi trotz aller Intensivmedizin eingeschläfert werden musste. Die Katze litt vermutlich unter Feliner Infektiöser Peritonitis (FIP). Diese gefürchtete Viruserkrankung verläuft meist tödlich. Um einer Katze mit FIP bestmöglich – wenn überhaupt – helfen zu können, hätte eine Diagnose frühzeitig gestellt werden müssen.

Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat

Viele Haustierbesitzer warten jedoch viel zu lange, bis sie Hilfe suchen. «Im letzten Jahr mussten rund 20 Haustiere eingeschläfert werden, wegen Vernachlässigung und unbehandelten Krankheiten», sagt Zoologin Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz. Man habe bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige erstattet, worauf diese eine Untersuchung einleitete, so Brodmann,

Gemäss Tierschutzgesetz kann für das Aussetzen und absichtliche Zurücklassen von Tieren eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. Der Zürcher Tierschutz hofft jetzt auf Hinweise über die Katze, ihre Herkunft oder den Tathergang. Laut Stadtpolizei Zürich kommt es jährlich zu etwa 11 Vorfällen mit ausgesetzten oder zurückgelassenen Katzen. Die Ermittlungen zu diesem Fall seien im Gang.

«Wer Haustiere hält, trägt Verantwortung»

Da immer wieder kranke oder vernachlässigte Tiere ins Tierheim abgeschoben werden, will Nadja Brodmann mit der Veröffentlichung des Vorfalles auch die Bevölkerung sensibilisieren: «Wer Haustiere hält, trägt die Verantwortung für empfindungsfähige Lebewesen.» Man müsse sich bewusst sein, dass eine Katze oder einen Hund zu halten nicht nur bedeute, das Tier zu füttern, sondern auch zu pflegen. Und das könne teuer kommen.

Dazu gehöre, regelmässig den Gesundheitszustand zu kontrollieren und bei ersten Anzeichen von Erkrankungen oder ungewöhnlichem Verhalten rasch zum Tierarzt zu gehen, so Zoologin Brodmann. «Je früher, desto besser. Denn wer spät oder gar nicht reagiert, riskiert, das Tier zu verlieren. Damit macht man sich mitschuldig an dessen Schmerzen und Leiden – so wie bei Aelia.»

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