Welche Autofahrerin kennt es nicht: Schnell in einen Laden, dann einen Cappuccino trinken und schon hat man die Zeit vergessen: Prompt klebt ein unschöner Zettel hinter dem Scheibenwischer des Autos. Manch ein Autofahrer fragt sich dabei: Muss ich die Busse wirklich bezahlen? Und ist sie überhaupt rechtens?
Ein Post mit Foto eines angeblich falschen Parkzettels löste bei Reddit-Nutzerinnen und Nutzern eine Diskussion auf. «Die Busse ist ‹fake›», schreibt der Verfasser des Beitrags.
Ist die Parkbusse echt oder versucht hier wirklich jemand Geld zu ergaunern? Es sei keine gefälschte Busse, schreiben andere Nutzerinnen und Nutzer. Es handle sich dabei um eine sogenannte Umtriebsentschädigung. Was ist das genau?
Es gibt öffentliche und private Parkplätze. Bei öffentlichen Parkplätzen werden Ordnungsbussen ausgesprochen, bei privaten Umtriebsentschädigungen. Diese Unterscheidung regelt auch, wer ein falsch oder zu lang parkiertes Auto sanktionieren darf. Für die öffentlichen Parkplätze seien «grundsätzlich die Polizeikorps zuständig», erklärt Kenneth Jones, Sprecher der Kantonspolizei Zürich, auf Anfrage von ZüriToday. Auch Gemeinden dürfen laut Jones Bussen aussprechen, wenn sie vom Regierungsrat ermächtigt wurden. Jedoch: «Das Ausstellen von Ordnungsbussen wird in keinem Fall an Private übertragen.»
Wie erkennen Autofahrende, ob eine Busse echt ist? «Die Ordnungsbusse der Kantonspolizei Zürich sind mit einem QR-Code und einem silbernen Streifen auf der rechten Seite versehen», erklärt Kenneth Jones. Der Link müsse auf https://bussen.kapo.zh.ch führen.
So sieht eine Parkbusse der Kantonspolizei Zürich aus:
Private Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Gericht ein Parkverbot (audienzrichterliches Verbot) beantragen, damit Dritte das Grundstück nicht nutzen. Auf einem gut ersichtlichen Schild muss das Parkieren ausdrücklich verboten sein. Private können Firmen oder Personen damit beauftragen, den Parkplatz zu kontrollieren und Umtriebsentschädigungen auszustellen.
Solltest du einen Zettel hinter deinem Scheibenwischer antreffen, kannst du folgende Schritte befolgen:
Prüfe, ob es eine Busse oder eine Umtriebsentschädigung ist. Wenn der Zettel nicht von der Kantonspolizei Zürich stammt und den entsprechenden QR-Code aufweist, handelt es sich um eine Umtriebsentschädigung. Überprüfe in diesem Fall, ob bei einem privaten Parkplatz eine sichtbare Verbotstafel vorhanden ist Kontrolliere die Höhe der Umtriebsentschädigung: Laut Bundesgericht ist ein Betrag zwischen 30 und 52 Franken zulässig.
Wenn du die Entschädigung nicht zahlst, kann dich die Eigentümerin oder der Eigentümer nach drei Monaten beim Statthalteramt anzeigen. Ist dies der Fall, stellt die Polizei eine Ordnungsbusse aus und es kann sein, dass du bis zu 2000 Franken zahlen musst. Dazu kommen die Kosten, um das Gerichtsverfahren zu decken.
Provozierst du den Gang vors Gericht, könntest du aber auch Glück haben – wie ein konkreter Fall zeigt.
Ein Beschluss des Zürcher Obergerichts im März vergangenen Jahres lässt Falsch-Parkierer hoffen: Eine Frau wurde angezeigt, weil sie auf einem privaten Parkplatz die Parkdauer überschritten und nicht gezahlt hatte. Das Gericht sprach die Frau frei. Denn: Der private Parkplatz stehe dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung, weil er öffentlich zugänglich sei. Deshalb sei ein gerichtliches Verbot unzulässig. Das Obergericht schreibt im Entscheid: «Das gerichtliche Verbot dient nicht zur Eintreibung von allenfalls geschuldeten Parkgebühren.»
Wenn du das nächste Mal einen Parkzettel in den Händen hältst, kontrolliere, um welche Variante es sich handelt und prüfe Schritt für Schritt, ob du wirklich zahlen musst. Wenn es eine Umtriebsentschädigung ist und du das Risiko liebst: Lass es sein. Alle anderen: Schleunigst zahlen!