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Priska Seiler Graf macht unerlaubte Lehrer-Umfrage

Es könnte zu einem Kopf-an Kopf-Rennen kommen: Gemäss Umfrage liegt Silvia Steiner in der Wähler-Gunst gleichauf mit Priska Seiler-Graf. Wer bringt künftig das richtige Rüstzeug für das Regierungsrats ...
Es könnte zu einem Kopf-an Kopf-Rennen kommen: Gemäss Umfrage liegt Silvia Steiner in der Wähler-Gunst gleichauf mit Priska Seiler-Graf. Wer bringt künftig das richtige Rüstzeug für das Regierungsratsamt mit? Die Mitte-Regierungsrätin und die SP-Herausforderin kreuzen verbal die Klingen.

Priska Seiler Graf macht unerlaubte Lehrer-Umfrage

Priska Seiler Graf führte kürzlich eine Umfrage unter Lehrerinnen und Lehrern im Kanton Zürich durch, fast 3000 Personen nahmen laut eigenen Angaben daran teil. Nur: Die Umfrage hätte gar nicht durchgeführt werden dürfen.
26.01.2023, 11:2826.01.2023, 11:29
Olivia Eberhardt / ch media
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Am 12. Februar 2023 werden in Zürich Kantons- und Regierungsrat neu gewählt. Für einen Sitz im Regierungsrat des Kantons Zürich kandidiert auch die SP-Frau Priska Seiler Graf. Sie greift vor allem Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) an.

Vor kurzem führte Seiler Graf in diesem Rahmen eine Umfrage per Mail durch, die sie an rund 4000 Lehrpersonen im ganzen Kanton verschickte. Gut die Hälfte davon ging an Lehrpersonen der Stadt Zürich, wie die «NZZ» berichtet. Allerdings: Es ist dort nicht erlaubt, politische Propaganda an die offizielle Mailadresse zu schicken.

Umfrage scheint unparteiisch

Im Schreiben an die Lehrerinnen und Lehrer ist zwar ersichtlich, wer die Absenderin ist, ein Parteilogo fehlt aber. Auch der Link zur Umfrage sieht neutral aus.

Die Kommunikationsleiterin beim Schulamt Regina Kesselring erklärt gegenüber der Zeitung, man habe «von verschiedenen Schulleitungen und Lehrpersonen kritische Rückmeldungen auf die Umfrage erhalten». Zudem habe man die verantwortliche Politikerin «schriftlich auf den korrekten Prozess aufmerksam gemacht».

Seiler Graf ist sich keiner Schuld bewusst

Seiler Graf sagt selbst, dass es möglich ist, dass sich gewisse Personen von der Umfrage gestört gefühlt hätten, gleichzeitig sei die Resonanz aber zu grossen Teilen sehr positiv gewesen. Man sei davon ausgegangen, dass die öffentlich zugänglichen Daten verwendet werden dürfen. Von einer Bewilligungspflicht will sie nichts gewusst haben. Zudem, greife diese ihrer Meinung nach im vorliegenden Fall nicht.

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