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Kosovare beschimpft Polizisten als «scheiss Ausländer»

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Bild: Kapo Zürich

Kosovare beschimpft Polizisten als «scheiss Ausländer»

Der Mann verhielt sich gleich bei zwei Polizeikontrollen konsequent renitent und bedrohte dabei die Polizisten. Einen Beamten bezeichnete der Kosovare unter anderem als «Scheiss Ausländer». Nun wurde der 55-Jährige verurteilt.
02.05.2024, 04:0802.05.2024, 05:47
Orgetorix Kuhn / ch media
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Die Polizeikontrolle auf einem Parkplatz in Glattbrugg eskalierte total. Begonnen hatte eigentlich alles ganz normal. Eine Polizistin und ein Polizist forderten den Kosovaren auf, sich auszuweisen und die Hände aus seinen Hosentaschen zu nehmen.

Dieser weigerte sich jedoch konsequent. Anstatt den Forderungen der Polizei Folge zu leisten, wurde er ausfällig und drohte. Einen der anwesenden Polizisten mit Italienisch klingendem Namen beschimpfte der Kosovare als «Scheiss Ausländer». Es folgten weitere Beschimpfungen und Kraftausdrücke. Dazu drohte er dem Polizisten, dass er sicherstellen werde, dass er am Ende des Tages den Job verlieren werde. Weshalb der Mann kontrolliert wurde und wie die Kontrolle endete, ist nicht bekannt.

«Bringt mir eine Pistole»

Zu einem weiteren Vorfall kam es im März 2023, drei Monate nach der aus dem Ruder gelaufenen Polizeikontrolle. Drei Kantonspolizisten wollten den 55-Jährigen an seinem Wohnort im Zürcher Unterland abholen. Warum, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Auch diese Situation eskalierte.

Der Kosovare flüchtete anfänglich ins Badezimmer und schlug, trat und spuckte dann gegen die Polizisten. Ausserdem forderte er seine Frau und seinen Sohn lautstark auf, ihm eine Pistole zu bringen. Der Familienvater wurde daraufhin festgenommen und verbrachte zwei Tage in Polizeihaft.

Bedingte Gefängnisstrafe und Busse

Der Kosovare wurde vor kurzem wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung sowie Beschimpfung verurteilt. Das Verdikt der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland: Eine Freiheitsstrafe von 60 Tagen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken. Dazu kommt eine Busse von 300 Franken.

Beide Strafen wurden bedingt ausgesprochen. Lässt sich der Mann in den kommenden zwei Jahren also nichts mehr zuschulden kommen, muss er weder ins Gefängnis noch die Geldstrafe bezahlen. Begleichen muss der heute 55-Jährige jedoch die Rechnung für die Verfahrenskosten in der Höhe von 800 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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