Sag das doch deinen Freunden!
Der Egerkinger Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung Ausführungsbestimmungen zur Schulordnung erlassen. Dies weil der Regierungsrat die Gemeinden in einem Brief im Herbst 2015 in die Pflicht nahm, dass sie ihre Funktion bei der strategischen Leitung der Schulen vermehrt wahrnehmen müssen.
Deshalb sind in vielen Gemeinden sogenannte Ausführungsbestimmungen zu Schulordnungen geschaffen worden, welche den Schulalltag in den Primarschulen und den Kindergärten regeln sollen. In den Bestimmungen sind klare Regeln, welche in der Schule zu gelten haben, aufgeführt. Davon ist in Egerkingen zumindest eine im Graubereich der gesetzlichen Grundlage, wie Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi selbst zugibt.
Das Dokument zeigt vor allem, dass es an der Egerkinger Primarschule offenbar einige Brennpunkte gibt, die der Gemeinderat anpacken möchte. Auffällig der Punkt «Umgangssprache» der Bestimmungen:
Der Grund: In einzelnen Klassen haben bis zu 70 Prozent der Kinder einen Migrationshintergrund. Die Schule verliere auf diese Weise ihre integrative Funktion, wenn sich schlussendlich die deutschsprachigen Kinder anzupassen hätten. Um die Vorgaben durchzusetzen sieht der Gemeinderat besondere Massnahmen vor. Beim ersten Vergehen wird ein mündlicher Verweis ausgesprochen, beim zweiten ein schriftlicher Verweis an die Eltern mit der Androhung auf Anordnung eines kostenpflichtigen Deutschkurses.
Und beim dritten Verstoss wird dieser kostenpflichtige Deutschkurs à 10 Lektionen für 550 Franken verfügt. «Wir sind hier vielleicht etwas in einem Graubereich», gibt Bartholdi zu. Es sei aber vor allem darum gegangen, mal Klartext zu sprechen. «Es kann nicht sein, dass die Schweizer Kinder ausgegrenzt werden.»
Diese Bestimmungen dann auch durchzusetzen, sei aber mit einem gewissen Augenmass zu regeln. «Ein gewisses Mass an Pragmatismus können wir von den Lehrer erwarten. Es geht vor allem um Situationen, wo von einzelnen Gruppen bewusst gegen die deutschsprachigen Kinder gearbeitet wird», erklärt die Gemeindepräsidentin.
Als Grundlage der Deutschunterrichtsverfügung sieht der Gemeinderat hier den Paragrafen 24 des Volksschulgesetzes. «Wenn wir bei einem ersten solchen Fall die Deutschunterrichtsverfügung erlassen, kommt natürlich eine Rechtsmittelbelehrung hinzu. Und dann lassen wir es mal darauf ankommen.» Zusätzlich werden laut der Verfügung die Eltern zur Kasse gebeten, wenn sie etwa an Elterngesprächen nur über einen Dolmetscher zu kommunizieren in der Lage sind.
Bartholdi erklärt die Massnahmen mit einer gewissen Empörung, aus der der Gemeinderat gehandelt habe. «Es kann nicht so weiter gehen, dass man das Gefühl hat, das Gemeinwesen kommt für alles auf.» Es könne nicht sein, dass die Gemeinde für die Erziehung, für Dolmetscher oder für zusätzlichen Deutschunterricht aufkomme. Darum müsse man die Eltern sensibilisieren. Und das gehe am besten über das Portemonnaie.
Auch in anderen Bereichen des Schulalltags scheint nicht alles so zu laufen, wie es sich der Gemeinderat vorstellt. So lässt etwa die Disziplin der Eltern zu wünschen übrig, wenn es darum geht offizielle Schulanlässe zu besuchen. «Es kommt immer wieder vor, dass Eltern nicht auftauchen, etwa auch bei Elterngesprächen mit der Lehrkraft des eigenen Kindes», erklärt Bartholdi.
Dies soll verhindert werden, in dem klar geregelt wird, dass unentschuldigtes Fernbleiben bei einem solchen Anlass von der Schulleitung mit Disziplinarmassnahmen geahndet werden können. Und diese Massnahmen sehen, auch hier laut Volksschulgesetz, unter anderem auch eine Busse von bis zu 1000 Franken.
Ein weiteres Problem, dass offensichtlich konkret dem Schulalltag entspricht, sind Schulwegfahrten, welche der Gemeinderat unterbinden möchte. «Dies ist schon länger ein Problem in Egerkingen. Vor allem nimmt man den Kindern so eine Möglichkeit, sich mit anderen Kinder zu treffen und auf diese Weise auch selbstständig zu agieren», erklärt Bartholdi. Selbstverständlich seien diese Fahrten nicht verboten, es gäbe immer gute und pragmatische Gründe, warum Eltern ihre Kinder mit dem Auto in die Schule bringen. Doch möchte der Gemeinderat diese auf ein Minimum reduzieren.
An der Egerkinger Volksschule soll ein Klima herrschen, in welchem sich alle wohlfühlen, heisst es in den Ausführungsbestimmungen weiter. Dabei wird konkret auf Mobbing-Situationen eingegangen, die immer wieder, nicht nur in Egerkingen, zu reden geben. Weiter als anderswo geht man aber in Egerkingen neuerdings in der Durchsetzung gewisser Verhaltensregeln.
So findet sich ein konkreter Dresscode, der etwa Kampfhosen, trägerlose Tops oder Oberteile, welche zu tief geschnitten oder den Bauch frei lassen, verboten. Vergehen gegen diese Regelungen werden geahndet. So muss, wer zum zweiten Mal mit nicht dresscode-konformen Kleidern in die Schule kommt, ein von der Schule zur Verfügung gestelltes Oberteil oder Hosen anziehen. «Solche Massnahmen sind auch in anderen Schule üblich», erklärt Bartholdi.