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Petition: 7000 fordern Höchststrafe zum «Wildschwein-Massaker» von Böttstein AG

Petition: 7000 fordern Höchststrafe zum «Wildschwein-Massaker» von Böttstein AG

Tierschützer und Fotograf Kurt Amsler hat der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Petition zum Wildschwein-Drama von Böttstein übergeben. 7000 Personen haben unterschrieben.
30.11.2015, 17:3030.11.2015, 17:38
Andreas Fretz und Philipp Zimmermann / Aargauer Zeitung
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Es ist nun über 50 Tage her, als in Böttstein nachts auf einem Maisfeld eine Wildsau-Familie totgefahren wurde. Die drei Jungtiere verstarben sofort, die Wildschweinmutter musste am Morgen danach mit einem Fangschuss erlöst werden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall. Es handelt sich um ein Offizialdelikt. Auch Tierschützer Kurt Amsler wurde aktiv. Er startete eine Petition, die verlangt, dass die Tat schnell und vollständig aufgeklärt wird. Und dass für dieses Verbrechen die höchstmögliche Strafe ausgesprochen wird.

Heute Montag überreichte Amsler in Brugg Fiona Strebel, der Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Aargau, drei Kartons mit insgesamt 7000 Unterschriften. «Zwei Drittel davon kommen aus der Schweiz», sagt Amsler. Aber auch Betroffene aus der ganzen Welt von Japan bis Brasilien haben die Petition unterzeichnet. Amsler ist es wichtig, dass der Fall von Böttstein nicht vergessen geht und nicht in einer Schublade verschwindet.

«7000 Menschen wollen wissen, was in dem Fall passiert», sagt Amsler. Fiona Strebel betonte bei der Übergabe der Unterschriften, dass die Staatsanwaltschaft jeden Fall sehr ernst nehme. 

Zur Tat war es in der Nacht auf den Donnerstag, 8. Oktober, gekommen. Unter Verdacht steht ein Mann aus dem Dorf: Er soll die Tiere mit Absicht auf dem abgeernteten Maisfeld totgefahren haben.

Ein Bericht von «Tele M1» von Ende Oktober.
YouTube/VgTschweiz

Die Staatsanwaltschaft leitete kurz nach der Tat ein Strafverfahren wegen Tierquälerei gegen den Mann ein. Sie beschlagnahmte auch seinen seinen Geländewagen. An ihm fanden die Ermittler offenbar Haare und Blut.  

Er bestreitet die Tat. Sein Anwalt teilte damals mit: «Die Vorwürfe gegen meinen Mandanten sind falsch. Mein Mandant hat die ihm vorgeworfene, abscheuliche Tat nicht begangen. Er verurteilt den Angriff auf die Wildschweinfamilie von vergangener Woche.» Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Die Tat dürfte unter Artikel 26 des Tierschutzgesetzes fallen, wo «Tierquälerei» behandelt wird. Für das Töten eines Tieres auf qualvolle Art oder aus Mutwillen sieht das Gesetz eine Höchststrafe von drei Jahren vor. In der Praxis werde dies aber niemals ausgenutzt, wie Lukas Berger, Anwalt beim Rechtsdienst des Schweizer Tierschutzes, gegenüber der az bereits gesagt hatte

Jetzt auf

Acht Monate Gefängnis bedingt, also bei einer Probezeit, sei die höchste Strafe gegen einen Tierquäler, das ihm bekannt sei. Und die Tat sei noch weit schlimmer als jene von Böttstein gewesen. 

(aargauerzeitung.ch)

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