Nach dem Auftreten der Vogelgrippe in der Bodenseeregion ist das Virus nun auch am Genfersee nachgewiesen worden: Im Hafen von Lausanne sind eine Reiherente und eine Lachmöwe tot aufgefunden worden. Sie trugen das H5N8-Virus in sich.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erweitert nun die Kontrollgebiete, wie es am Samstag mitteilte. Angesichts der erhöhten Ansteckungsgefahr in Gebieten, wo sich Wildwasservögel aufhielten, «müssen die kürzlich verfügten Schutzmassnahmen rund um die grösseren Seen verstärkt werden».
Stallpflicht für Hausgeflügel
Damit es nicht zu Kontakten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kommt, muss nun in einem Kontrollstreifen von einem Kilometer Breite Hausgeflügel in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen gehalten werden.
Das BLV wird Anfangs nächste Woche die entsprechende Verordnung anpassen. Je nach Entwicklung kann es die Massnahmen weiter verstärken. Ziel es ist, Ansteckungen von Hausgeflügel «unter allen Umständen zu verhindern».
Bis am Samstag wurde laut BLV in der Schweiz keine Ansteckung von Hausgeflügel registriert. Es fordert aber grosse Wachsamkeit und hält Geflügelhalter an, die Empfehlungen des BLV umzusetzen.
Weiter werden Personen, die auf tote Wildvögel stossen, gebeten, diese nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei zu wenden.
Panik ist jedoch nicht angezeigt: Für eine Übertragbarkeit des Vogelgrippe-Virus H5N8 vom Tier auf den Menschen gibt es keine Hinweise. (sda)