21.06.2016, 19:4422.06.2016, 08:17
Im Interview mit watson behauptet Andreas Glarner, eine der beiden Frauen, mit welcher er sich auf Twitter einen heftigen Schlagabtausch lieferte, habe während ihrer Arbeitszeit getwittert. Dies dürfe sie nicht, so der SVP-Nationalrat, da sie bei einem Staatsbetrieb arbeite:
«Die eine davon ist Staatsbesoldete, da hat sich nun mein Riecher bestätigt. Wir haben sie erwischt. Sie arbeitet für die Asylorganisation Zürich und twittert fleissig während der Arbeitszeit.»
Andreas Glarner im Interview mit watson.
Dies stimmt nicht: Mit einem Screenshot ihrer Ferienbuchung beweist nun die beschuldigte Monika Nielsen, dass sie sich während der besagten Twitterfehde vom 12. Juni nicht am Arbeitsplatz aufhielt, sondern in den Ferien weilte.

Der Beweis: Frau Nielsan twitterte aus den Ferien.
bild: screenshot/watson
Gegenüber watson wehrt sich Nielsen nun gegen den Vorwurf von Glarner und kündigt rechtliche Schritte an:
«Die Behauptung, ich würde Arbeitszeit verwittern, ist noch unter dem Niveau der Facebook-Posts, nämlich schlicht Rufschädigung. Ich war nachweisbar in der Zeit in den Ferien. Dürfen Angestellte in den Ferien nicht twittern, Herr Nationalrat? Anzeige folgt.»
Am Nachmittag gab sich Andreas Glarner noch entspannt. Die Frage, ob ihm rechtliche Schritte Sorgen bereiten würden, beantwortete er negativ: «Nein, ich habe nichts Schlimmes geschrieben.» Die Anzeige folgt nun aber nicht wegen einem Tweet oder dem Facebook-Post, sondern wegen der Interview-Aussage vom Dienstag. (jas)
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