Die beiden Syrer, die am Freitag letzter Woche in Genf verhaftet worden sind, befinden sich noch immer in Untersuchungshaft. Das zuständige Zwangsmassnahmengericht hat einen entsprechenden Antrag der Bundesanwaltschaft (BA) genehmigt.
Sie beteuern allerdings ihre Unschuld, wie die «NZZ am Sonntag» unter Berufung auf eine gut informierte Person schreibt. Diese sagt, die Beschuldigten hätten in den Einvernahmen «bloss belanglose Aussagen» gemacht und sich «ahnungslos» gegeben.
Die BA führt gegen die beiden Syrer ein Strafverfahren wegen des Verstosses gegen das Verbot terroristischer Organisationen in der Schweiz und wegen Sprengstoffdelikten.
Währenddessen spitzt sich der Streit zwischen Bundesanwaltschaft und Genfer Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Terror-Drohung in Genf vor anderthalb Wochen zu. Beide Behörden führen in diesem Zusammenhang noch immer ein eigenes Strafverfahren, und es gibt keine Anzeichen, dass die beiden Verfahren vereinigt und damit Doppelspurigkeiten verhindert werden.
«Da die Zuständigkeitsfrage in der Strafprozessordnung klar geregelt ist, gibt es keinen Kompetenzstreit», sagt dazu BA-Sprecherin Natalie Guth der «NZZ am Sonntag». «Entsprechend der klaren Zuständigkeit hat die BA ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet.»
Nicht weniger trotzig tönt es in Genf. «Nichts hindert die Genfer Staatsanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft daran, die beiden Verfahren parallel zu führen», sagt Sprecher Henri Della Casa und weist darauf hin, dass die ersten Untersuchungshandlungen in diesem Fall von der Genfer Staatsanwaltschaft ausgegangen seien. (dwi)