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Coronavirus: Warum Ausländer in der Schweiz doppelt betroffen sind

ARCHIVBILD ZU DEN ZAHLEN ZUR SOZIALHILFE 2016 --- A consultation meeting photographed through the back of a chair in an office of the social center Albisriederhaus on Albisriederstrasse in Zurich, Swi ...
Trotz Corona-Krise: Das Sozialamt riet einer selbstständigen Reinigungskraft mit Aufenthaltsbewilligung B davon ab, Sozialhilfe zu beziehen.Bild: KEYSTONE

Weil sie keine Sozialhilfe beziehen können: Den Ausländern geht es an die Existenz

Sind Ausländer auf Sozialhilfe angewiesen, können sie ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren. Deshalb verzichten viele auf die Hilfeleistung – auch wenn sie von der Corona-Krise betroffen sind. Das Staatssekretariat für Migration fordert nun Kulanz von den Kantonen.
07.04.2020, 10:1307.04.2020, 12:21
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Die in Zürich lebende Emilia Cortez* wohnt seit fünf Jahren in der Schweiz. Sie hat den italienischen Pass, eine Aufenthaltsbewilligung B und arbeitet als selbstständige Reinigungskraft. Sie gründete eine Einzelfirma, liess sich ins Handelsregister eintragen und reinigt die Wohnungen und Häuser von über 30 Kundinnen und Kunden – vorwiegend an der Zürcher Goldküste und im Seefeld.

Anfangs freute sie sich darüber, dass sie nicht vom Berufsverbot betroffen ist und auch nach dem 16. März ihrer Arbeit nachgehen konnte. Doch nach und nach sagten ihr die Kunden ab. Die meisten wollten keine fremde Person mehr im Haus haben. Andere befanden sich in Quarantäne. «Weil ich von Kunde zu Kunde gehe, werde ich natürlich als wandelnde Seuchenschlepperin angeschaut», sagt Cortez. So hat sie mittlerweile praktisch kein Einkommen mehr. Einzelne Kunden zahlen ihr weiterhin die Stunden, die sie geleistet hätte. «Das hält mich knapp über Wasser.»

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Aufenthaltsbewilligung in Gefahr

Da Reinigungskräfte nicht direkt von den Corona-Massnahmen des Bundes betroffen sind, können sie nicht wie andere Selbstständigerwerbende Erwerbsentschädigung beantragen. Sie können entweder einen zinslosen Kredit beantragen oder aufs Sozialamt gehen. «Geld aufnehmen ist für mich keine Option. Ich weiss, dass ich es nicht zurückzahlen könnte», sagt Cortez. Da die Zeit und das Geld für sie und ihre drei Töchter bereits jetzt drängt, informierte sie sich beim Sozialamt. «Sie rieten mir aber klar davon ab, jetzt Sozialhilfe zu beantragen. Das wäre jetzt ein zweischneidiges Schwert.»

Denn das Sozialamt ist seit 2019 verpflichtet, dem Migrationsamt zu melden, wer Sozialhilfe bezieht. Ausländern kann gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz die Niederlassungsbewilligung widerrufen werden, wenn die Person auf Sozialhilfe angewiesen ist. «Das möchte ich nicht riskieren. Ich habe meine ganze Existenz hier in der Schweiz mühevoll aufgebaut», sagt Cortez.

Also wartet die selbstständige Reinigungskraft weiterhin auf die Massnahmen des Bundes. «Aber jeder Tag ist ein Kampf.» Seit Wochen plagen sie schlaflose Nächte und Panikattacken. «Meine Familie und ich kommen sonst schon knapp über die Runden. Jetzt geht es an unsere Existenz.» Sie habe nun bereits begonnen, Gemüse auf ihrem Balkon anzupflanzen. «Wer weiss, wie lange es noch geht.»

SEM fordert Kulanz

Cortez' Situation ist kein Einzelfall, derzeit geht es vielen Ausländerinnen und Ausländern so. «Das ist ganz klar ein Problem in der jetzigen Krise», bestätigt Markus Kaufmann von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Sie würden deshalb den Kantonen empfehlen, die ausserordentliche Lage zu berücksichtigen und im Moment die entsprechenden Bestimmungen des Ausländerrechts grosszügig zu Gunsten der Betroffenen auszulegen. «Wir laufen sonst Gefahr, dass sich viele nicht trauen, Sozialhilfe zu beantragen. Die Folgen wären dann noch grösser», sagt Kaufmann. Wer die Sozialhilfe nicht langfristig und in grosser Höhe beziehen muss, dem würde Kaufmann empfehlen, trotz möglicher Auswirkungen auf die Aufenthaltsbewilligung aufs Sozialamt zu gehen.

Auch das Staatssekretariat für Migration (SEM) fordert Kulanz von den Kantonen. «Wir empfehlen den Kantonen, diese ausserordentlichen Umstände zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass die Betroffenen keine Nachteile daraus erleiden», schreibt das SEM der Zeitung Der Bund auf Anfrage. Dies gelte auch bei der Beurteilung von Sozialhilfebezug und der Frage, ob dieser ausschliesslich auf die Corona-Krise zurückzuführen sei.

Die Raumpflegerin aus Zürich zeigt sich dennoch skeptisch. Sie habe bisher noch nichts davon gehört und sorge sich, trotz diesen Empfehlungen Konsequenzen davontragen zu müssen. Der selbstständigen Reinigungskraft bleibt also nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass der Bundesrat bald die Regelung für die Selbstständigerwerbenden anpasst.

*Name von der Redaktion geändert

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112 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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AltaLumina
07.04.2020 11:47registriert Mai 2015
Ist das nicht auch ein wenig ein Grundproblem von unserem System?

Es gibt gute Ausländer und schlechte Ausländer

Gute Ausländer:
Solche die einen Job haben, sei es als Reinigungskraft, Hilfskraft was weiss ich. Arbeiten um über die Runden zu kommen, versuchen die Sprache zu lernen und sich zu integrieren. Denen wird das Leben schwer gemacht. Müssen immer wieder zu den Behörden rennen und irgendwelche Formulare ausfüllen und abgeben.

Solche die nicht arbeiten wollen, die Sprache nicht lernen wollen, nur Probleme machen, denen zahlt das System Sozialgelder und erlaubt einen Aufenthalt. Nice.
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Hierundjetzt
07.04.2020 11:35registriert Mai 2015
Also zum Einordnen: B = weniger als 5 Jahre in der Schweiz. Wenn kein Geld da ist, bitte Sozialhilfe beziehen, dafür ist diese da.

B wird einfach um 5 weitere Jahre verlängert, wenn man Sozialhilfe bezieht.

Und nein, nicht verlängert wird erst, wenn man x Jahre lang bezieht.

Das alles müsste die Autorin eigentlich auch wissen😉
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Kyle C.
07.04.2020 12:26registriert Oktober 2014
Für den Entzug einer B-Bewilligung (EU!) braucht es m.W. schon etwas mehr, als in einer Krise wie dieser Sozialhilfe (vorübergehend) zu beziehen. Dafür müsste die Frau wohl über längere Zeit in erheblichen Masse Sozialhilfe beziehen. Die Aussage vom Sozialamt war wohl etwas "übervorsichtig".
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