Schweiz
Gesellschaft & Politik

Beamte dürfen für kurze Strecken nicht mehr fliegen

Schnell von Bern nach Köln? Für diesen Business-Trip müssen Schweizer Bundesangestellte künftig in den Zug steigen.
Schnell von Bern nach Köln? Für diesen Business-Trip müssen Schweizer Bundesangestellte künftig in den Zug steigen. bild: lea senn

Beamte dürfen keine Kurzstrecken mehr fliegen – doch es gibt einen Haken

Angestellte der Schweizer Verwaltung müssen bei Auslandsreisen künftig den Zug nehmen, wenn die Reisezeit weniger als sechs Stunden dauert. Der Bundesrat will damit die CO2-Emissionen der Verwaltung senken. Doch es gibt Kritik – von Seiten der Grünen.
13.12.2019, 18:5316.12.2019, 09:25
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Fliegen belastet das Klima so stark wie kaum eine andere Tätigkeit – und dennoch jetten die meisten von uns rege durch die Welt. Genauso wie Bundesangestellte. Doch letztere werden sich nun umgewöhnen müssen – jedenfalls ein bisschen. Bei Reisezeiten unter sechs Stunden heisst es für sie ab Mitte 2020: Ab in den Zug statt ins Flugzeug.

Der Bundesrat hat am Freitag den Aktionsplan Flugreisen verabschiedet. Das Ziel: Die CO2-Emissionen aus Flugreisen der Bundesverwaltung bis 2030 um 30 Prozent senken.

Eine gute Vorstellung darüber, wie gross das CO2-Einsparungspotenzial beim Reiseverhalten der Beamten ist, zeigte im Frühjahr eine watson-Berechnung. Untersucht wurde dabei das Reiseverhalten der Beamten der Departemente EDA, UVEK und WBF in ausgewählte Städte.

«Diese neue Regel hört sich besser an, als sie tatsächlich ist.»
Michael Töngi, Grünen-Nationalrat

Von insgesamt 4717 untersuchten Flugreisen führten rund 4000 Flüge in Städte, die mit dem Zug in weniger als acht Stunden erreichbar sind. Diese Flugreisen verursachten ungefähr 300 Tonnen CO2. Hätte man sie durch Bahnreisen ersetzt, hätte man 79 Prozent der Emissionen eingespart.

Im Parlament war das Flugverhalten der Bundesangestellten bereits Thema. Michael Töngi, Grünen-Nationalrat und Mitglied der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, verlangte, dass Dienstreisen bis zu acht Stunden per Bahn erfolgen müssen. Mit den vorgegebenen sechs Stunden geht der nun beschlossene Aktionsplan des Bundesrats weniger weit.

Konkret: In Richtung Paris, Frankfurt oder Köln werden sich die Bundesangestellten künftig in den Zug setzen müssen. Destinationen wie Brüssel, London oder Rom hingegen schlittern knapp an der 6-Stunden-Grenze vorbei und dürften weiterhin angeflogen werden (um in die Stadt der EU-Zentrale zu gelangen, braucht man mit dem Zug von Bern aus rund sieben Stunden, nach London mit den meisten Verbindungen rund acht, Rom ist in sechseinhalb Stunden zu erreichen).

Begeistert ist Michael Töngi deshalb nicht, wie er auf Anfrage von watson mitteilt: «Diese neue Regel hört sich besser an, als sie tatsächlich ist. Wenn wichtige und oft angereiste Destinationen nicht vom Flugverbot betroffen sind, ist natürlich das Einsparungspotenzial entsprechend tiefer.» Es handle sich aber zumindest um einen ersten Schritt in die richtige Richtung, so Töngi.

Bisher war es Angestellten der Schweizer Bundesverwaltung freigestellt, für Dienstreisen den Zug oder den Luftweg zu wählen. Es gab lediglich Empfehlungen: Für fünf- bis sechsstündige Reisezeiten solle besser die Bahn gewählt werden, heisst es in einem Infoblatt des Ressourcen- und Umweltmanagements der Bundesverwaltung. Eine neunstündige Zugfahrt nach Wien sei hingegen nicht zumutbar. Zu gross der Zeitverlust, sie dürften deshalb das Flugzeug nehmen.

Ab Sommer 2020

Der jetzig beschlossene Aktionsplan ist Teil des Klimapakets der Bundesverwaltung, das der Bundesrat im Juli verabschiedet hatte. Er will damit die Verwaltung bis 2030 klimaneutral machen. Die Treibhausgasemissionen sollen um 50 Prozent gegenüber 2006 reduziert werden. Der Rest wird durch Emissionszertifikate kompensiert. Ausserdem sollen Angestellte auf Langstreckenflügen vermehrt in der Economy- statt in der Business-Klasse reisen.

Der Plan wird ab Mitte 2020 von allen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung umgesetzt. Die Bundesreisezentrale wird zusammen mit dem Eidgenössischen Personalamt eine Liste jener Destinationen erstellen, zu denen grundsätzlich mit dem Zug angereist werden muss (also solche mit einer Reisezeit von unter sechs Stunden).

Kleinere Delegationen und mehr Videokonferenzen

Weiter ist geplant, dass weniger Personen an internationale Konferenzen fliegen. Die Delegationsgrössen sollen konsequent «so klein wie möglich» gehalten werden. Als Alternative will die Bundesverwaltung vermehrt auf Telefon- und Videokonferenzen setzten.

Der Plan beinhaltet auch Veränderungen anderer Art: Flüge in der Business-Klasse soll es nur noch geben, wenn ein Direktflug neun Stunden und mehr oder ein Flug mit Zwischenstopp elf Stunden und mehr beträgt.

Mit Material der sda ergänzt.

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52 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Stichelei
13.12.2019 20:51registriert Oktober 2015
Der grösste Haken beim Artikel ist, dass es in der Schweiz keine Beamten mehr gibt. Dieser Status wurde längst abgeschafft😂
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KnechtRuprecht
13.12.2019 20:32registriert März 2014
Das sind die Beamten auf dem Boden Realität (Privatwirtschaft) gelandet.
Bin als Techniker selbst international unterwegs.
Business Flüge auf der Langstrecke war einmal vor 15 Jahren. Über Sinn und Unsinn darf man sich streiten...
Gibt wohl einfach 1-2 Tage mehr im Hotel zur Erholung, inklusive Spesen...
Und bevor noch ein Neunmalkluger kommt, ja ein persönliche Besuche kann durch kein Videocall ersetzt werden.
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AgentNAVI
13.12.2019 18:22registriert März 2018
Ein Schritt in die richtige Richtung! Dass es dafür auch noch Regelungen braucht... Bsp. Nach Paris oder Frankfurt braucht man nie und nimmer den Flieger. Beides ist in 4h zu erreichen und man spart sich Chek-In etc. Aber braucht man in der heutigen Zeiten überhaupt noch so viele Konferenzen? Zum "bitzli pläuderle" würde doch auch eine Videokonferenz reichen. Solange nichts entschieden oder unterschrieben wird muss man auch nicht vorrort sein!
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