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Darf mir die Schule vorschreiben, eine Maske zu tragen?

Jugendlich im Unterricht mit Gesichtsmaske
In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Genf, Jura, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, Waadt, Wallis und Zürich gilt in den Mittel- und Berufsfachschulen eine Maskenpflicht. (Symbolbild) Bild: shutterstock.com
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Darf die Schule meinem Kind vorschreiben, eine Maske zu tragen?

In den obligatorischen Schulen gilt in der Schweiz keine Maskenpflicht. Nicht so in den weiterführenden Stufen: Hier setzen zurzeit 11 Kantone auf ein Obligatorium. Doch ist das rechtens?
25.08.2020, 11:0726.08.2020, 07:27
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Die kurze Antwort: Ja. Wenn die Schule Präsenzunterricht anbieten will, muss sie ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Können Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen die Abstandsregeln nicht einhalten, ist die Maskentragpflicht eine legitime Massnahme, um die Verbreitung des Coronavirus zu einzudämmen.

Für einige Eltern ist die Maskenpflicht jedoch keine Schutzmassnahme, sondern ein Angriff auf die Freiheit ihrer Kinder.

«Kann die Schule die jeweils 1,5 m Abstand nicht gewährleisten, muss sie weitere Schutzmassnahmen ergreifen»

Maskenpflicht greift in persönliche Freiheit ein

Tatsächlich greift die Maskentragpflicht wie jede Kleidervorschrift in die verfassungsrechtlich geschützte persönliche Freiheit ein. Die Pandemie ändert wenig daran, dass wie bei jedem Grundrechtseingriff strenge Regeln gelten: Es braucht eine rechtliche Grundlage und die Massnahme muss im öffentlichen Interesse liegen sowie verhältnismässig sein.

Solange die Schulen sich an die Regeln halten, ist an der Maskentragpflicht rechtlich nichts auszusetzen.

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Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Schulen müssen Schutzkonzepte haben

Da wäre zuerst die rechtliche Grundlage: Der Bundesrat hält in seiner COVID-Verordnung Besondere Lage verbindlich für die ganze Schweiz fest, dass «Betreiber von Bildungseinrichtungen» Schutzkonzepte mit Hygiene- und Abstandsregeln erarbeiten und umsetzen müssen. Kann die Schule die jeweils 1,5 m Abstand nicht gewährleisten, muss sie weitere Schutzmassnahmen ergreifen, wie eben die Maskentragpflicht.

Diese muss zudem im öffentlichen Interesse liegen, was angesichts der Folgen der Pandemie für Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft kaum bestritten sein dürfte.

Schliesslich bleibt die Frage, ob eine Maskenpflicht verhältnismässig ist. Übersetzt: Ob die Massnahme geeignet und notwendig ist sowie ob der angestrebte Zweck in einem vernünftigen Verhältnis zu der Freiheitsbeschränkung steht.

Zugegeben: Erst die Zukunft wird zeigen, was wirklich geeignet war, um die Pandemie einzuschränken. Stand heute geht aber die Wissenschaft davon aus, dass die Maskentragpflicht eine geeignete Massnahme ist. Angesichts der Fallzahlen steht vielerorts auch die Notwendigkeit nicht zur Diskussion. Schliesslich ist das Tragen einer Maske wohl das kleinere Übel als die unkontrollierte Verbreitung des Virus.

So erleben Berner Schüler den ersten Tag mit Maskenpflicht:

Video: watson/leb

Maskentragpflicht für jüngere Kinder einschneidender

Dass Kinder im Kindergarten und in der obligatorischen Schule aktuell keine Masken tragen müssen, ergibt übrigens Sinn: Der Bundesrat geht Stand heute davon aus, dass von jüngeren Kindern kein bedeutendes Ansteckungsrisiko ausgeht. Eine entsprechende Maskentragpflicht ist so keine notwendige Massnahme, aber auch hier können sich die Erkenntnisse natürlich noch ändern.

Gleich bleiben wird allerdings die Tatsache, dass die Freiheitsbeschränkung durch Masken bei jüngeren Kindern einschneidender ist. Sie können Sinn und Zweck weniger gut erfassen und toben in der Regel auch wilder herum als Jugendliche. Schliesslich bringt eine Maske auch wenig, wenn die Kinder gleichwohl Körperkontakt haben. Und das zu verbieten dürfte nicht ganz einfach sein.

Rekurs und Referendum?

Wen das alles nicht überzeugt, kann gegen die Maskentragpflicht einen Rekurs einlegen. Oder später Unterschriften sammeln für ein Referendum gegen das Bundesgesetz über die gesetzlichen Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie, welches die formellgesetzliche Grundlage für die Massnahmen des Bundesrates sein wird.

Ob das sinnvoll ist und wie gross die Erfolgsaussichten sind – das muss jede und jeder für sich selbst entscheiden.

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55 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ghawdex
25.08.2020 12:02registriert Februar 2014
Sind wir wirklich solche Weicheier das eine Maske zu tragen als ein Verstoss gegen ein Menschenrecht angesehen wird?
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smartash
25.08.2020 12:32registriert Dezember 2016
Wenn ich meine Freiheit keine Maske tragen zu wollen höher gewichte als die Gesundheit und das Leben meiner Mitmenschen, habe ich diese Freiheit möglicherweise gar nicht verdient
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Patho
25.08.2020 13:17registriert März 2017
Aber sicher kann, darf und soll die Schule das...

Sie kann mir ja auch verbieten, dass ich mich auf dem Schulgelände und in den Klassenzimmern nackt erscheine... Auch kannst du mit Sicherheit beim Rektor antraben, wenn du nach dem Mittag lässig mit nasser Badehose und dem Badetuch über die Schulter zurück ins Klassenzimmer setzt (auch wenn es bei den teilweise tropischen Temperaturen durchaus sehr angenehm wäre). Sind alles auch Kleidervorschriften, sind alle auch sinnvoll und verhältnismässig sowieso ;)
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