Schweiz
Romandie

Ehefrau getötet und vergewaltigt: Freiburger Gericht bestätigt Verwahrung

Ehefrau getötet und vergewaltigt: Freiburger Gericht bestätigt Verwahrung

20.09.2018, 11:38
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Ein Mann, der 2014 in Freiburg seine Frau vergewaltigte und später erdrosselte, muss verwahrt werden. Das hat nach einem Freiburger Bezirksgericht auch das freiburgische Kantonsgericht entschieden.

Das Gericht bestätigte auch die Verurteilung des 59-jährigen Portugiesen zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Dies wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung sowie sexueller Handlungen mit zwei Söhnen aus einer früheren Beziehung.

Das Freiburger Kantonsgericht wies damit eine Beschwerde des Mannes gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen ab. Diese Vorwürfe hatte der Mann stets bestritten, während er die Tötung seiner Frau gestand.

Psychopathische Züge

Für das Kantonsgericht bestand kein Zweifel, dass der Mann seine Ehefrau vergewaltigt hatte. Darauf weise beispielsweise der sofortige Auszug der Frau aus der gemeinsamen Wohnung hin. Auch habe sie ihr nahe stehenden Personen von der Vergewaltigung erzählt.

Bei der Bestätigung der Verwahrung stützte sich das Gericht auf eine psychiatrische Expertise. Ihr zufolge weist der Portugiese eine gestörte Persönlichkeit mit ausgeprägten psychopathischen Zügen auf.

Der Anwalt des Portugiesen forderte vor dem Kantonsgericht eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und wandte sich gegen die Verwahrung. Den Antrag, ein neues psychiatrisches Gutachten einzuholen, lehnte das Gericht ab.

Frau wollte Scheidung

Der Mann hatte sein Opfer 2013 geheiratet. Die Frau war etwas älter als er und stammte auch aus Portugal. Nach der Vergewaltigung verlangte sie die Scheidung und wollte am 29. Dezember 2014, nach einer Reise nach Portugal, in Freiburg mit ihrem Mann sprechen.

Im Laden der Frau in Freiburg kam es zum Drama: Der Mann erwürgte die Frau mit einem Schal. Er brachte die Frau nach diesem Angriff noch in die Notfallstation eines Spitals, doch war deren Leben nicht mehr zu retten. (sda)

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