Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollen sich nicht mehr bei einer Botschaft oder einem Konsulat anmelden müssen. Tun sie das aber, sollen sie auch Eintrag im Stimmregister der für sie zuständigen Gemeinde finden. Bisher mussten sie sich zweimal registrieren lassen.
Einzig die SVP wehrte sich gegen das neue Auslandschweizergesetz, welches die bisherigen Erlasse für die über 700'000 im Ausland lebenden Schweizer zusammenfasst. Der Gesetzesentwurf geht nun zurück in den Ständerat. (pma/sda)