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Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen

Deutscher Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen

05.03.2021, 13:1205.03.2021, 13:58
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Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz darf die rechtspopulistische AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde.

Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben. Als später Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD durch das Bundesamt veröffentlicht wurden, nahm die Kölner Behörde dazu nicht Stellung.

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Alice Weidel und Alexander Gauland, die beiden Co-Fraktionsleiter der AfD im deutschen Bundestag.Bild: keystone

Das Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte das Gericht, es werde «in unvertretbarer Weise» in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. «Alles» spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte «Stillhaltezusagen» gehalten, beziehungsweise nicht «hinreichend dafür Sorge getragen» habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach aussen drängen.

Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äussern und bis zu einer Entscheidung auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zum Ausspähen von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten. Für einfache Mitglieder galt diese Zusage allerdings nicht.

«Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann», spottete der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen. Der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla sprach von einem «gezielten Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln» unmittelbar vor den Mitte März anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz.

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AfD-Vorsitzender Jörg Meuthen: «Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann.»Bild: keystone

Gegen den Beschluss können die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen.

Die Alternative für Deutschland (AfD) war 2013 gegründet worden. Ursprünglich führten Kritiker der Euro-Rettungspolitik dort das Wort. Im Laufe der Jahre rückte die Partei aber nach rechts. Viele der Gründungsmitglieder haben die AfD wieder verlassen.

Nach der Flüchtlingskrise 2015 konnte die AfD bei Wahlen deutlich zulegen. Sie ist inzwischen in allen 16 Landesparlamenten vertreten und stellt im Bundestag die drittstärkste Fraktion. Im den ostdeutschen Bundesländern (ausser Berlin) kam sie bei Landtagswahlen auf über 20 Prozent. In deutschlandweiten Umfragen notiert sie derzeit mit 9 bis 11 Prozent unter ihrem Bundestagswahlergebnis von 2017 (12,6 Prozent). (sda/dpa)

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9 Kommentare
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Gaston Monescu
05.03.2021 13:57registriert April 2020
«Wir können die [Migranten] nachher immer noch alle erschiessen. Das ist überhaupt kein Thema. Oder vergasen, oder wie du willst.»

Das sagte nicht irgendwer, sondern der Pressesprecher dieser braunen Bande.
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Varanasi
05.03.2021 13:28registriert August 2017
Schon mal gut zu wissen, dass es hier nicht um den Inhalt geht (das Gericht prüft weiterhin, ob die AfD zum Verdachtsfall wird), sondern nur um die Form.
Und es würde mich ehrlich gesagt gar nicht wundern, wenn diese Information absichtlich an die Öffentlichkeit durchgestochen wurde. Wir wissen ja alle, wer früher Chef des Verfassungsschutzes war.
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MarGo
05.03.2021 15:42registriert Juni 2015
Dann darf man vorerst weiterhin nur einzelne Mitglieder offiziell als "Nazi" und "Faschist" bezeichnen, noch nicht aber die ganze Partei?
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