Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative geht es Schlag auf Schlag. Nach dem Entscheid des Ständerats am Donnerstagmittag hat die vorberatende Nationalratskommission noch am gleichen Abend die Marschrichtung der grossen Kammer festgelegt.
Sie will die Beschlüsse des Ständerats weitgehend übernehmen. Die umstrittene Begründungspflicht fand jedoch keine Mehrheit in der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrats. Der Entscheid fiel mit 19 zu 6 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Den übrigen Elementen des ständerätlichen Umsetzungs-Konzepts stimmte die SPK zu. Dazu gehören die Stellenmeldepflicht in Berufsgruppen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit, der exklusive Zugang inländischer Arbeitsloser zu Inseraten sowie die Pflicht für Arbeitgeber, mit Stellensuchenden Bewerbungsgespräche durchzuführen. Warum ein zugewiesener Bewerber nicht eingestellt wurde, müsste gemäss der Kommission jedoch nicht begründet werden.
Falls sich die Probleme am Arbeitsmarkt so nicht lösen lassen, darf das Parlament weiter gehende Massnahmen beschliessen. Diese müssten mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sein. Knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, lehnte es die Kommission ab, dass auch Massnahmen im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen möglich sein sollen.
Chancenlos war in der SPK die von der SVP beantragte harte Umsetzung der Initiative mit Kontingenten und einem Inländervorrang. Der Nationalrat hatte in der letzten Herbstsession beschlossen, die SVP-Initiative lediglich mit einer Meldepflicht für offene Stellen, dem so genannten «Inländervorrang light» umzusetzen. Am kommenden Montag berät er zum zweiten Mal über die Vorlage.
Die Differenzbereinigung muss in zwei Wochen abgeschlossen sein. Die Schlussabstimmung findet am letzten Tag der Wintersession statt. Bis am 9. Februar 2017 muss die SVP-Initiative umgesetzt werden. Das verlangt die Verfassung und ist Bedingung für die Teilnahme der Schweiz an der EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. (whr/sda)