Schweiz
Justiz

Klimaaktivisten vom Paradeplatz müssen nach CS-Aktion vor Gericht

Polizisten fuehren die Klimaaktivisten der Organisation Clima Justice am Eingang der Schweizer Bank Credit Suisse ab, aufgenommen am Montag, 8. Juli 2019 auf dem Paradeplatz in Zuerich. (KEYSTONE/Enni ...
Polizisten führen am 8. Juli 2019 einen Klimaaktivisten vor der Credit Suisse ab. Bild: KEYSTONE

Zürcher Gericht muss entscheiden: Dürfen Klimaaktivisten im Notfall das Gesetz brechen?

Rechtfertigt der Klimanotstand zivilen Ungehorsam? Über diese Frage muss am Mittwoch das Zürcher Bezirksgericht entscheiden. Angeklagt sind neun Klimaaktivisten.
09.05.2021, 17:5010.05.2021, 11:07
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Am Mittwoch kommt es in Zürich zum grossen Klima-Prozess. Angeklagt sind neun Aktivistinnen und -aktivisten, die sich im Sommer 2019 an einer Protestaktion gegen die Credit Suisse am Paradeplatz beteiligt haben. Ihnen wird Nötigung und einigen zusätzlich Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft verlangt für alle dieselbe Strafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken bedingt und eine Busse von 1000 Franken. Weil das mediale Interesse an dem Fall gross ist und so viele Personen gleichzeitig auf der Anklagebank sitzen, soll der Prozess im grossen Theatersaal des Volkshauses stattfinden. Die Öffentlichkeit bekommt aus Pandemiegründen kein Zutritt.

Abgespielt hat sich an jenem Montag, dem 8. Juli 2019 in Zürich folgendes: In der frühen Morgendämmerung treffen sich junge Klimaaktivistinnen und -aktivisten an verschiedenen Orten in Gehdistanz zum Paradeplatz. Um Punkt sieben Uhr marschieren sie zielstrebig zur Hauptfiliale der Credit Suisse. Sie tragen Schilder und Transparente, stellen grosse Blumentöpfe auf, ketten sich an die Eingangstüren. Passantinnen gucken verdutzt. Zeitgleich passiert dasselbe vor dem Hauptsitz der UBS in Basel. In beiden Städten sind es insgesamt über 100 Personen, die sich an dem Protest gegen die Banken beteiligen.

Hinter der Aktion steht ein loser Zusammenschluss verschiedener politischer Akteurinnen. Vertreter von Greenpeace, Schüler der Klimastreik-Bewegung und Aktivistinnen vom Kollektiv Climate Justice. Geeint sind sie durch ihre Sorge um die Zukunft der Erde und ihren Kampf um die Abwendung der Klimakrise. Mit der Aktion vor der CS und UBS machen sie auf den Schweizer Finanzplatz aufmerksam, der mit Investitionen in fossile Energien enorme CO2-Emissionen verursacht – trotz des Bekenntnisses, sich für die Pariser Klimaziele einzusetzen.

Schnell ist an jenem Sommermorgen auch die Polizei am Paradeplatz. Sie ordnet die Räumung der Blockade an. Die einzelnen Demonstrierenden müssen losgekettet und weggetragen werden. 61 Personen werden verhaftet und erst 48 Stunden später auf freien Fuss gesetzt. Wochen später erreicht sie der Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Zugang zur Bank sowohl für die Kundschaft als auch für Mitarbeitende der CS unzugänglich gemacht zu haben. Damit hätten sie ihre «persönlichen Anliegen über die Bedürfnisse und uneingeschränkte Handlungsfreiheit der Kunden und Mitarbeitenden gestellt und beschränkten deren Handlungsmöglichkeiten und Willen eigenmächtig».

«Ich wollte nicht einfach die Busse bezahlen»

Die meisten akzeptieren die Busse – bis auf neun Personen, die Einsprache einlegen und deren Fall nun vor Gericht verhandelt wird. Einer von ihnen ist Kylian*. Von der Heftigkeit des Polizeieinsatzes sei er damals überrascht gewesen. «Die zwei Tage und Nächte im Gefängnis waren nicht angenehm.» Doch was passiert sei, sei passiert. Er schaue vorwärts auf diesen wichtigen Prozess.

Dieser gebe ihm und seinen Mitstreiterinnen erneut die Gelegenheit, ihre Anliegen auf eine andere Ebene zu bringen. «Ich wollte nicht einfach eine Busse bezahlen und damit ist die Sache vom Tisch. Es ist wichtig, dass vor Gericht anerkannt wird, dass die Klimakrise real ist, dass Banken wie die Credit Suisse mit ihren Investitionen grosse Klimaschäden verursachen und darum der Protest dringend und notwendig ist», so Kylian.

epa07702719 A group of climate activists from the Collective Climate Justice organization is blocking the entrance to the Swiss bank Credit Suisse at Paradeplatz in Zurich, Switzerland, 08 July 2019.  ...
Die Aktivisten verschanzten sich vor dem Eingang der Credit Suisse. Bild: EPA

In den Augen von Ingrid Indermaur, einer der Anwältinnen der Beschuldigten, kam es vor der CS am Paradeplatz zu keinen strafbaren Handlungen. «Darum fordern wir einen Freispruch der Aktivistinnen und Aktivisten.» Die Beschuldigten würden sich seit vielen Jahren in allen Formen und mit allen Mitteln für Klimaanliegen engagieren.

Doch auf politischem Weg kämen sie nicht weiter. «Dies, obwohl inzwischen unbestritten ist, dass der fortschreitende Klimawandel ein grosses Problem darstellt», so Indermaur. Darum seien dezidiertere Mittel, wie der zivile Ungehorsam, notwendig, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen – «solange niemand zu Schaden kommt».

Damit knüpft die Anwältin an vergangene Gerichtsprozesse zu ähnlichen Fällen an, in deren Zentrum die Frage stand: Wie legitim ist die Protestform, angesichts der angeprangerten Verhältnisse? In einem aufsehenerregenden Urteil befand im Januar 2020 ein Waadtländer Bezirksrichter zwölf Klimaaktivistinnen für unschuldig, die in einer CS-Filiale Tennis gespielt hatten.

Er kam zum Schluss, diese hätten in einem rechtfertigenden Notstand gehandelt und das Vorgehen der Aktivistinnen sei angesichts der Klimakatastrophe «notwendig und angemessen» gewesen. Allerdings hob das Lausanner Kantonsgericht die Entscheidung des Bezirksrichters später in zweiter Instanz auf. Die Anwälte wollen den Fall nun vor das Bundesgericht ziehen.

Hoffnung macht den Aktivisten auch der Freispruch eines jungen Mannes im Oktober 2020. Nachdem dieser ein CS-Gebäude mit abwaschbarer Farbe verschmiert hatte, machte das Genfer Kantonsgericht angesichts der Klimakrise den rechtfertigenden Notstand geltend. Die Aktion habe voll und ganz den vom Bundesrat befürworteten Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses und dessen Befürchtungen entsprochen.

Die Frage nach dem rechtfertigenden Notstand

Glimpflich kamen auch die Protestierenden von Basel davon. Fünf Personen, die gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hatten, wurden im Januar dieses Jahres vom Basler Strafgericht in sämtlichen Punkten freigesprochen. «Weil die Aktion friedlich und gewaltfrei abgelaufen ist», hiess es in der Urteilsbegründung. Es habe sich nicht um blinden Vandalismus oder das Provozieren hinter dem vorgeschobenen Vorwand eines politischen Anliegens gehandelt.

Anwältin Indermaur sagt: «Was strafbar ist und was erlaubt, ist immer auch das Ergebnis eines gesellschaftlichen Diskurses und einer Wertehaltung. Diese Diskussion findet nicht mehr nur in der Politik statt, sondern auch die Justiz muss sich damit befassen.» Entscheidend wird am Mittwoch im Volkshaus also die Frage sein, ob im Fall der Aktion auf dem Paradeplatz der rechtfertigende Notstand gegeben war. Indermaur ist guter Dinge.

Auch Aktivist Kylian hofft auf einen Freispruch. «Dieser steht für mich aber nicht einmal an erster Stelle. Das wichtigste ist uns eine möglichst grosse Aufmerksamkeit, um die grössten Verursacher der Klimakrise zu benennen.»

*Name der Redaktion bekannt.

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quelle: epa/keystone / laurent gillieron
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137 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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morax
09.05.2021 18:00registriert Januar 2014
"Rechtfertigt der Klimanotstand ziviler Ungehorsam?"

Nein.
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höckli
09.05.2021 17:57registriert Juni 2020
Ein Freispruch wäre das Ende des Rechtstaates, wie wir ihn heute kennen.
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Brave
09.05.2021 18:06registriert September 2020
Angenommen: Coronaskeptiker verriegeln die Uni und tun dasselbe und argumentieren gleich wie die Klimaaktivisten, einfach nicht bezüglich des Klimas, sondern wegen der Coronamassnahmen. Ich finde, dass beides nicht geht.
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