Tiktok-Influencer bestreitet Rassismus gegen Nati-Stars vor Schaffhauser Gericht
Der Influencer Mirco Casorelli hat sich vor dem Schaffhauser Kantonsgericht wegen Rassismusvorwürfen gegen Fussballnationalspieler verantworten müssen. Er bestritt die Vorwürfe und verlangte einen Freispruch.
Der Beschuldigte, der auf Social Media als «Bireweichesouhund» auftritt, stand wegen des Vorwurfs der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen wirft ihm vor, im Sommer 2023 in sechs Videos Spieler der Schweizer Fussballnationalmannschaft öffentlich rassistisch beleidigt zu haben.
Während die Verteidigung einen Freispruch forderte, war die Staatsanwaltschaft nicht anwesend und beantragte die Bestätigung des Strafbefehls aus dem Dezember 2024.
Rund 20 Personen, meist Unterstützer des Beschuldigten, verfolgten die Verhandlung. Das Publikum quittierte die im Sachverhalt verlesenen Beschimpfungen mit lautem Gelächter. Auch Casorelli selbst musste schmunzeln, betonte aber, Rassismus sei ein ernstes Thema. Sein Fall eigne sich jedoch nicht, um dagegen ein Zeichen zu setzen.
Verteidigung macht Satire geltend
In der Befragung wies der Influencer jegliche rassistische Absicht zurück. Es handle sich um reine Satire, mit der er den typischen Schweizer «Bünzli» parodiere. Sein Account sei als Satire gekennzeichnet, und der Name «Bireweich» zeige den selbstironischen Charakter. Casorelli erklärte, er habe nie das «N-Wort» verwendet oder eine Ethnie direkt diskriminiert. Zudem sei er selbst Doppelbürger und kenne Diskriminierung aus eigener Erfahrung.
Sein Verteidiger machte geltend, die Videos seien durch die Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt. Der Anwalt warf der Staatsanwaltschaft vor, den Gesamtkontext zu ignorieren. Casorelli habe lediglich ein rassistisches Video einer Drittperson überspitzt parodiert, um dem Verfasser den Spiegel vorzuhalten. Der Straftatbestand sei weder objektiv noch subjektiv erfüllt.
Fussballverband zeigte ihn an
Laut Strafbefehl beleidigte Casorelli in den Videos Nationalspieler mit Wurzeln im Balkan oder Nordafrika sowie dunkelhäutige Akteure massiv. Bei der «Singkontrolle» während der Hymne nutzte er Ausdrücke wie «Schachtelgrinde» oder «jugoslawische Boyband».
Die Anzeige wurde vom Schweizerischen Fussballverband (SFV) eingereicht. Casorelli entgegnete vor Gericht, das Singen der Schweizer Hymne interessiere ihn persönlich emotional nicht, da sein Herz für die italienische Mannschaft schlage. Es sei ihm egal, wer singe oder ob Spieler dabei den Doppeladler zeigen.
Bedingte Geldstrafe im Strafbefehl
Der angefochtene Strafbefehl sieht wegen Diskriminierung und Aufrufs zu Hass eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 180 Franken sowie eine unbedingte Busse von 2700 Franken vor. Zusammen mit den Gebühren beläuft sich der Betrag auf 3100 Franken. Die Verteidigung forderte neben dem Freispruch eine Entschädigung für die Verfahrenskosten. Der in Schaffhausen wohnhafte Familienvater arbeitet hauptberuflich als Content Creator. (dab/sda)
