Kein Geld für Fussballer, die nur trainieren – ein fataler Entscheid für die SFL-Klubs
Firma X beantragt Kurzarbeit, weil Krankenhäuser kaum mehr Operationen durchführen, der Produzent medizinaltechnischer Geräte dadurch keinen Absatz mehr hat und er deshalb keine Batterien mehr von der Firma X kauft. Firma X wird Kurzarbeit genehmigt. Denn im Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung steht: Mit Kurzarbeitsentschädigungen können Arbeitsausfälle entschädigt werden, die auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen und unvermeidbar sind.
Selbst Restaurants, die ab Montag wieder öffnen, aber das Platzangebot wegen der Sicherheitsmassnahmen reduzieren müssen, können Kurzarbeit beantragen. Aber beim Fussball sagt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco): Njet! Selbst wenn die Kicker nurtrainieren, fliesst kein Geld mehr vom Bund zu den Profiklubs. Und wie ist es bei einem Zirkusartisten oder einem Musiker? Wird ihnen auch die Kurzarbeit verwehrt, wenn sie nur üben, aber nicht auftreten? Nein. Der Seco-Entscheid ist nicht nachvollziehbar. Und erist von enormer Tragweite für den Fussball.
Gewiss fehlt dem Fussball die Lobby in der Politik. Wofür er zu grossen Teilen – mangelnde Transparenz, Fanproblematik, abgehobene Attitüde – selbst verantwortlich ist. Aber so, wie ihm der Bund derzeit in die Beine grätscht, hat er es nicht verdient.
Allein schon mit der Aussicht, ab 8. Juni den Spielbetrieb wieder zuzulassen, hat der Bundesrat dem Fussball wirtschaftlich eher geschadet als geholfen. Erstens: Die TV-Gelder decken nicht die Ausgaben für die Geisterspiele. Zweitens: Mit einem bundesrätlichen Beschluss, die Fussballsaison abzubrechen, hätte die Liga gegenüberihren Partnern (TV-Stationen, Sponsoren) in den Verhandlungen um Restzahlungen eine rechtliche Grundlage.
⚠️ℹ️ Entscheid über Weiterführung der Meisterschaften am 29. Mai 2020.
— SwissFootballLeague (Stay at 🏡) (@News_SFL) May 7, 2020
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⚠️ℹ️ Décision sur la poursuite des championnats le 29 mai 2020.
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Und nun das Nein zur Kurzarbeitsentschädigung. Da macht es einerseits keinen Sinn, am Montag das Training wiederaufzunehmen. Und da macht es auch keinen Sinn, über Geisterspiele ab 19. Juni nachzudenken. Das einzig Sinnvolle ist jetzt: Übung abbrechen und weiter Kurzarbeitsentschädigung zu beziehen. Denn das Damoklesschwert schwebt auch so schon über etlichen Klubs. Die meisten Schweizer Fussballunternehmen halten sich neben dem volatilen Transfergeschäft mit Einnahmen aus dem Spielbetrieb über Wasser. Diese Quelle versiegt noch für Monate.
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Es geht nicht darum, dem Fussball Sonderrechte zuzugestehen. Aber der Seco-Entscheid wirkt diskriminierend. Und: Erlegt entweder den Spielbetrieb für Monate lahm. Oder ertreibt einige Klubs in den Ruin. Oder beides.
