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Fast alle Corona-Massnahmen weg – das hat der Bundesrat entschieden

Alle Massnahmen weg, ausser die Maske im ÖV – das hat der Bundesrat entschieden

16.02.2022, 14:0017.02.2022, 07:03
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Menschen mit Schutzmasken im Zug der SBB zwischen Sargans und Zuerich, aufgenommen am Montag, 29. Juni 2020. Das Tragen von Schutzmasken wird aufgrund des Coronavirus empfohlen, ist aber freiwillig. ( ...
Sie bleiben: die Masken im ÖVBild: keystone

Die epidemiologische Lage entwickelt sich laut dem Bundesrat weiter positiv – dank der hohen Immunität in der Bevölkerung sei eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich.

Corona-Verordnung vom 16. Februar 2022

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Corona-Verordnung vom 16. Februar 2022
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Damit sind für den Bundesrat die Voraussetzungen für eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gegeben. Er hebt nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf. Seit Mai 2021 richtet er seine Massnahmen nach der Kapazität des Gesundheitssystems aus.

Vernehmlassung: Mehrheit für rasche Aufhebung

Am 2. Februar 2022 hat der Bundesrat zwei Varianten zur Aufhebung der Massnahmen in Konsultation geschickt. Die deutliche Mehrheit der Teilnehmenden hat sich im Grundsatz dafür ausgesprochen, die meisten verbleibenden Massnahmen sofort aufzuheben. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, dass die Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten wird, solange die Infektionszahlen hoch bleiben.

>> Coronavirus: Alle News im Liveticker

Ab 17. Februar: Fast alle Massnahmen aufgehoben

Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:

  • die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
  • die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
  • die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
  • die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
  • die Einschränkungen privater Treffen
  • In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben

Home-Office-Empfehlung aufgehoben – Arbeitgebende weiterhin für Schutz zuständig

SPERRFRIST BIS HEUTE UM 14:30 +++ ARCHIVBILD ZUR AUFHEBUNG DER HOMEOFFICE-PFLICHT AB DONNERSTAG, AM MITTWOCH, 2. FEBRUAR 2022 - Svenja Schneider, rechts, und Michael Baumgartner bei Arbeiten im Home O ...
Bild: keystone

Aufgehoben wird auch die Home-Office-Empfehlung des BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

Bis 31. März: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten

Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.

1. April: Ende der besonderen Lage

Die Covid-19-Verordnung besondere Lage regelt noch bis Ende März die Isolation sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage. Weiterhin in Kraft sind die Regelungen, die sich auf die Bundeskompetenzen des Epidemiengesetzes abstützen (z.B. zum internationalen Personenverkehr oder zur Kostenübernahme von Arzneimitteln). Ebenso gültig bleiben die Regelungen zum Zertifikat oder zur Kostenübernahme von Tests, die sich auf das Covid-19-Gesetz stützen.

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt

Une personne tient dans sa main un smartphone avec l'application Certificat Covid suisse et son code QR indiquant 3G, 2G et 2G+ ce mercredi 12 janvier 2022 a Lausanne. (KEYSTONE/Laurent Gillieron ...
Bild: keystone

Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Diese sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate wurden seit Herbst 2021 eingeführt, um in der Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für weitere Personengruppen zu ermöglichen.

Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.

Anpassungen bei der Testung

Menschen stehen vor einer Apotheke in Mendrision am Sonntag, 26. Dezember 2021 fuer einen Covid-19-Test an. Wegen der Weihnachtsfeiertage und der bevorstehenden Sylvesterfeier sind viele Termine in Ap ...
Bild: keystone

Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben. Die repetitive Testung wird einzig in gewissen, eng begrenzten Bereichen weiter finanziert, etwa in Gesundheitseinrichtungen und sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierten Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Dadurch werden besonders gefährdete Personen geschützt. Ausserdem wird verhindert, dass grosse Teile des Personals aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen.

Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist. Einzeltests werden weiterhin bezahlt: Antigentests in jedem Fall, und PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.

Erwerbsausfall-Zahlungen werden für bestimmte Personengruppen weitergeführt

Mit der Aufhebung der Massnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen. So kann ab dem 17. Februar kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden.

Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist. Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen. Insgesamt dürfte die rasche Aufhebung der Massnahmen zu Minderausgaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken gegenüber den eingestellten Beträgen führen.

Einreisebestimmungen angepasst

Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativer Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Anpassungen der Kostenübernahme von Arzneimittel zur ambulanten Behandlung

Die Finanzierung neuer Arzneimittel, die bei Covid-19-Patientinnen und -Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden können, wird vorerst vom Bund übernommen. Die entsprechenden Arzneimittel werden im Anhang der Epidemienverordnung aufgelistet.

Beratungsmandat der Science Task Force endet am 31. März 2022

Das Beratungsmandat der Science Task Force wird auf deren Wunsch vorzeitig auf Ende März beendet. Das aktuell gültige Beratungsmandat ist bis Ende Mai 2022 befristet. Mit der positiven Entwicklung ändert sich der Bedarf an wissenschaftlicher Beratung. Einzelne Mitglieder der Science Task Force werden dem Bundesrat und der Bundesverwaltung weiterhin für Beratungen zur Verfügung stehen.

Die Science Task Force stellt seit dem Frühjahr 2020 unentgeltlich die unabhängige wissenschaftliche Expertise sicher. Der Bundesrat dankt den Mitgliedern für ihren sehr grossen Einsatz. Der Austausch mit der Science Task Force war von zentraler Bedeutung bei der Pandemiebewältigung.

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272 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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c-bra
16.02.2022 14:10registriert April 2016
Darf man jetzt wieder Türgriffe ablecken?
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Lukaz84
16.02.2022 14:48registriert Dezember 2016
Ab Morgen auf tutti.ch:
"Zu verkaufen wegen Nichtgebrauchs: Wunderschöne Trychel, wenig gebraucht. Leichte Rückstände von Röteli und Pfefferspray"
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redbühl
16.02.2022 15:07registriert Juli 2014
Tja, so schnell zerfällt eine Diktatur. Und das nur Dank dem unermüdlichen Einsatz der Demonstranten und Lieber-Tee schreier.
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