Schweiz
Gesellschaft & Politik

Alle schauen weg

Hirnschlag eines 15-Jährigen und seine Folgen

Alle schauen weg

Ein Politiker muss sich vor dem Strafgericht wegen unterlassener Nothilfe verantworten. Ein aussergewöhnlicher Fall. 
16.03.2014, 10:2516.03.2014, 12:18
Andreas maurer, Schweiz am Sonntag
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Es passierte an einem schönen Sonntagabend. Ein 15-jähriger Aescher radelt zur Kantonalbank an der Hauptstrasse, um Geld für die Ferien abzuheben. Es hätten die ersten Ferien ohne seine Eltern werden sollen. Das Ziel: mit Freunden und dem Down-Hill-Bike in die Berge. Vor dem Bancomaten wird ihm schwindlig. Dann endet seine Erinnerung. Die Überwachungskameras der Bank dokumentieren, dass er sich an den Kopf fasst und zusammenbricht. Neben ihm steht ein Mann, der den Sturz beobachtet. Dieser hebt Geld ab und verlässt den Ort. Der 15-Jährige liegt am Boden mit Verletzungen an Arm und Gesicht, wenige Meter von den Geldautomaten entfernt. Die Überwachungskameras filmen zehn weitere Personen, die neben dem Jugendlichen vorbeigehen, Geld abheben und weiter gehen. Eine Stunde vergeht. Der 15-Jährige bleibt liegen. Die späteren Abklärungen ergeben, dass er nicht sprechen kann, weil er einen Hirnschlag erlitten hat. Er kann sich kaum bewegen, da er durch den Schlaganfall halbseitig gelähmt wurde.

Nach einer Stunde taucht ein Mann auf, der nach dem Gang zum Bancomaten zum Jugendlichen geht. Der 43-Jährige berichtet: «Der Jugendliche am Boden war nicht zu übersehen. Zuerst habe ich gedacht, es sei ein Betrunkener.» Er habe ihn wecken und nach Hause schicken wollen. «Dann habe ich gesehen, dass er blutet und mich mit grossen erschrockenen Augen anschaut.» Sofort habe er mit dem Handy den Notruf gewählt und gewartet, bis die Polizei eintraf. Erste Hilfe leistete er nicht, da er nicht wusste, was er in dieser Situation hätte tun sollen. «Es ist doch das Normalste der Welt, dass man Hilfe holt», sagt er.

«Es ist doch das Normalste der Welt, dass man Hilfe holt»
43-Jähriger, der Erste Hilfe holte.

Strafbefehl wegen unterlassener Nothilfe

Die zehn Personen, die zuvor Geld holten, widersprechen. Mit unterschiedlichen Begründungen sagen sie in der Einvernahme, dass sie nichts gesehen hätten. Gemäss der Staatsanwaltschaft Baselland hätte mindestens der Mann, der den Sturz beobachtete, Hilfe holen sollen. In einem Brief an das Opfer rechtfertigt er sich. Er sei wenige Tage vorher in Südfrankreich überfallen worden, nachdem er Geld abgehoben habe. In Aesch habe er deshalb einen Trick vermutet. Obwohl er von einem versuchten Raub ausging, alarmierte er die Polizei nicht. Er ist Unternehmer und für die SVP in einer Baselbieter Gemeinde aktiv. Auf Anfrage nimmt er keine Stellung.

Von der Staatsanwaltschaft erhielt er einen Strafbefehl wegen unterlassener Nothilfe mit einer Busse von 500 Franken, Verfahrenskosten von 5300 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Mann hat den Strafbefehl angefochten. Somit gilt die Unschuldsvermutung. Damals stand er vor einem Wahlkampf für einen Sitz in einem Gemeinderat. Der SVP-Kandidat wurde nicht gewählt. Am übernächsten Freitag kommt es zur Verhandlung vor dem Baselbieter Strafgericht.

Kameras hielten das Geschehene fest

Verurteilungen wegen unterlassener Nothilfe sind selten. Die Zahl der Strafverfahren ist so gering, dass sie in keiner Statistik erfasst werden. Peter Gill, Sprecher der Staatsanwaltschaft des Nachbarkantons Basel-Stadt, erklärt: «Es ist relativ schwierig, unterlassene Nothilfe zu beweisen.» Normalerweise könne man die Personen nicht identifizieren, die hätten helfen sollen. Der Fall in Aesch ist speziell, da Kameras das Geschehen festhielten und die Personen aufgrund der Geldbezüge identifiziert werden konnten. Dennoch kann der angeklagte Mann auf einen Freispruch hoffen. Die umstrittene Frage vor Gericht wird sein, ob das Opfer in unmittelbarer Lebensgefahr schwebte. Denn nur dann handelt es sich gemäss Strafgesetzbuch um unterlassene Nothilfe. Das Gericht wird entscheiden, ob der Mann hätte annehmen müssen, dass der Jugendliche am Boden sterben könnte.

«Es ist relativ schwierig, unterlassene Nothilfe zu beweisen.» 
Peter Gill, Sprecher der Staatsanwaltschaft des Nachbarkantons Basel-Stadt

Die Staatsanwaltschaft beobachtet zwei Phänomene. Einerseits würden immer wieder Leute Zivilcourage zeigen. «Wir erwarten nicht, dass sie anpacken, sondern nur, dass sie anrufen», sagt Gill. Andererseits würden vermehrt Fotos von Verletzten und Toten ins Internet gestellt oder an Boulevardblätter verschickt. Gill fragt: «Wieso haben diese Leute fotografiert statt geholfen?» Die Basler Staatsanwaltschaft hat in diesem Zusammenhang noch kein Verfahren eröffnet, weil die Beweislage schwierig sei.

«Ich sehe für mich keine Perspektive mehr»

Auch in Aesch bleiben Fragen offen. Wie würde es dem jungen Mann heute gehen, wenn ihm sofort geholfen worden wäre? Seit jenem Sonntagabend sind drei Jahre vergangen. Vorgestern Freitag hätte der junge Mann seinen 18. Geburtstag gefeiert, wenn ihm zum Feiern zumute gewesen wäre. Der Mut hat ihn verlassen. «Ich sehe für mich keine Perspektive mehr. Es gibt keinen Grund zur Hoffnung», sagt er. Der Mann ist seit dem Hirnschlag teilweise gelähmt und hat Sprachprobleme. Zuerst hat er die Therapien mitgemacht. Er wollte so schnell wie möglich zurück auf sein Down-Hill-Bike, zurück in sein altes Leben. «Ich würde gerne arbeiten, zum Beispiel als Gärtner», sagt er. Doch ihm fehle die Kraft. Ständig sei er müde. Er leide an psychischen Problemen. Just in jener Entwicklungsphase, in der er die Unabhängigkeit des Erwachsenenlebens frisch entdeckte, fiel er in die totale Abhängigkeit zu Eltern und Therapeuten.

An der Gerichtsverhandlung werde er teilnehmen, wenn es seine Gesundheit zulasse. Er sagt: «Ich möchte einfach mal die andere Seite hören.»  

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