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Beliebtes Fortbewegungsmittel in Städten: E-Trottinett (Archivbild).
Beliebtes Fortbewegungsmittel in Städten: E-Trottinett (Archivbild).
Bild: EPA

«Wir befinden uns in den letzten Verhandlungen» – E-Trottis bald auch in der Ostschweiz

23.07.2019, 08:3223.07.2019, 08:39

Sie prägen das Bild der meisten grösseren Städte: E-Trottinette. Die elektronischen Fortbewegungsmittel haben jedoch nicht den besten Ruf – trotzdem setzen immer mehr Städte auf eine Zusammenarbeit mit den Anbietern. In Zukunft auch St.Gallen.

Die Stadt St.Gallen spannt für ein Pilotprojekt mit dem schwedischen E-Trottinett-Anbieter Voi zusammen. Der genaue Startpunkt ist noch nicht festgelegt – lange warten werden die Stadtbewohner jedoch nicht mehr müssen. Gegenüber dem Tagblatt sagte der Anbieter Voi: «Wir befinden uns mit der Stadt St.Gallen in den letzten Verhandlungen». Unklar bleibt, im welchem Umfang das Angebot sein wird.

Auch die Stadt St.Gallen bestätigt eine Zusammenarbeit. Man wolle jedoch erst das Pilotprojekt durchführen und danach schauen, wie es weitergeht. Bei diesem Entscheid ist auch die Stadtpolizei involviert – sie ist für die Sicherheit des Projekts zuständig.

Genaues Regelwerk

Für die E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder. Das Fahren auf dem Trottoir ist nicht erlaubt, Fahrradwege und -streifen jedoch schon. In Fussgängerzonen darf gefahren werden, wenn auch Velos erlaubt sind. Auch der Bussenkatalog gleicht dem fürs Velofahren sehr stark. Die erlaubte Alkohol-Obergrenze liegt bei 0.5 Promille.

Eine weitere Beschränkung ist das Alter: «Das Mindestalter liegt rechtlich gesehen bei 16 Jahren, ab 14 Jahren für diejenigen, welche die Töffliprüfung bestanden haben», sagt Polizeisprecher Dionys Widmer gegenüber dem «Tagblatt». (mim)

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