Erneut sind im Jahr 2014 in der Schweiz weniger Jugendliche wegen einer Straftat verurteilt worden. Demgegenüber verharrten die Verurteilungen von Erwachsenen mit über 11'000 nahe beim Höchststand.
Insgesamt fällten Richter und Behörden letztes Jahr 12'800 Urteile gegen Minderjährige, wie die Auswertungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigen. Das sind 4 Prozent weniger als 2013. Gegenüber dem Rekordjahr 2010 beträgt das Minus sogar 18 Prozent.
Rückläufig waren bei den Jugendlichen namentlich die Urteile wegen Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (– 6 Prozent), die gut die Hälfte aller Entscheide ausmachen. Dagegen wurde beim Betäubungsmittelhandel ein markanter Anstieg von 21 Prozent verzeichnet.
Auch bei den Erwachsenen nahmen die Verurteilungen aufgrund des Strafgesetzbuches ab (– 7 Prozent). Dieser positive Trend wurde aber gemäss BFS durch einen Anstieg bei den Strassenverkehrsdelikten und beim Handel mit Betäubungsmitteln kompensiert.
Die im Rahmen der Revision des Sanktionenrechts im Jahr 2007 für die Erwachsenen eingeführte bedingte Geldstrafe ist mit knapp 76'300 Verurteilungen weiterhin die am häufigsten verhängte Strafe.
Die mit der Revision zurückgedrängte unbedingte Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten wird seit 2010 aber wieder vermehrt angeordnet. Trotz einem leichten Rückgang im Jahr 2014 werden heute jährlich knapp 6900 dieser kurzen Freiheitsstrafen verhängt, 26 Prozent mehr als vor der Revision. (whr/sda)