01.10.2015, 06:4901.10.2015, 06:54
- Eine für den Zürcher Mieterverband tätige Juristin hat eine Wohnung an der Dufourstrasse für 2400 statt 1760 Franken untervermietet – das entspricht einem Aufschlag von 36,4 Prozent. Laut Mietrechtsexperten darf dieser bei unmöblierten Wohnungen aber nicht mehr als 3 bis 4 Prozent betragen.
- Die Untermieter hatten zwar den Vertrag zwischen der Verwalterin der Liegenschaft und der Mieterin gesehen, diese hatte jedoch zuvor den Mietzins geschwärzt. Den wahren Mietzins erfuhren die Bewohner nur durch Zufall.
- Als die Mieter zur Schlichtungsbehörde gingen, realisierten sie, dass ihre Vermieterin ebenfalls als Schlichterin tätig ist. Vor Mietgericht zeigte sich die Frau uneinsichtig – und kompromisslos. Die Mieter dürften kaum Chance auf Entschädigung haben.
- Die Vermieterin ist mittlerweile als Schlichterin zurückgetreten. Der Mieterverband will nun bei allen empfohlenen Schlichtern überprüfen, ob sie Wohnungen untervermieten. (dwi)
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