Laut der Bundesanwaltschaft (BA) ist das Strafverfahren zum Flugzeugabsturz von 1970 bei Würenlingen AG verjährt. Es könne nicht wiederaufgenommen werden, teilte die BA am Donnerstag mit.
Zu dem Schluss sei sie nach «einlässlicher Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht» gekommen, schreibt die BA in einer Medienmitteilung.
Am 21. Februar 1970 war eine Swissair-Kursmaschine bei Würenlingen abgestürzt, nachdem an Bord ein Sprengsatz explodiert war. Dabei starben die 47 Insassen (38 Passagiere und 9 Besatzungsmitglieder). Trotz umfangreicher Ermittlungen und langjähriger Fahndungsbemühungen konnte die mutmassliche Täterschaft nicht gefasst werden.
Aufgrund des Wiederaufnahmegesuchs einer Privatperson unterzog die BA das am 3. November 2000 eingestellte Strafverfahren «Würenlingen» einer gründlichen Prüfung. Grundlage des Wiederaufnahmegesuchs war ein in den Medien thematisiertes, im Internet verfügbares Dokument des amerikanischen FBI vom Juni 1970, das unter Berufung auf unbekannte Quellen eine mögliche Tatbeteiligung zweier unbekannter Westdeutscher erwähnt.
Die Prüfung des FBI-Dokuments habe ergeben, dass dieses die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des eingestellten Strafverfahrens bzw. die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen eine (neue) unbekannte Täterschaft nicht erfülle, schreibt die Bundesanwaltschaft.
Überdies habe die Prüfung der Strafakten zum Schluss geführt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Unverjährbarkeit der Tat nicht erfüllt seien und für das Strafverfahren «Würenlingen» die Verjährung eingetreten sei. (sda)