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Gewalt gegen Ehefrau: Kosovarischer Imam muss Schweiz verlassen

Gewalt gegen Ehefrau: Kosovarischer Imam muss Schweiz verlassen

15.10.2019, 12:0015.10.2019, 12:34
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Das Bundesgericht hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Aufnahmen einer Dashcam in einem Strafverfahren verwendet werden dürfen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Einem im Kanton St.Gallen wohnhaften kosovarischen Imam wurde die Aufenthaltsbewilligung zu Recht nicht verlängert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann übte physische und sexuelle Gewalt gegen seine Frau aus, sodass diese ins Frauenhaus zog.

Seit die aus Singapur stammende Ehefrau mit den vier Kindern im Dezember 2015 im Frauenhaus Unterschlupf fand, lebt das Ehepaar getrennt. Die neue Partnerin des Imams brachte ein Jahr später einen gemeinsamen Sohn zur Welt. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen verlängerte im März 2017 die Aufenthaltsbewilligung des Kosovaren nicht mehr. Alle Instanzen wiesen seine Anfechtung gegen diesen Entscheid ab. Vor Bundesgericht berief sich der Mann auf den Schutz des Privatlebens gemäss europäischer Menschenrechtskonvention.

Das Bundesgericht stützt die Sicht des St.Galler Verwaltungsgerichts. Dieses hielt fest, dass der Mann erst mit 26 Jahren in die Schweiz gekommen sei und hier klar weniger als zehn Jahre verbracht habe. Seine Anschauungen bezüglich seiner Rechte als Mann und der Pflichten der Frauen stünden in markantem Widerspruch zum schweizerischen Recht und den hiesigen Wertvorstellungen.

Angst, Wohnung zu verlassen

Die Vorinstanz wertete die Aussagen der Ehefrau gegenüber der Polizei und den Behörden als glaubwürdig. Die Frau sagte aus, ihr Mann habe ihr gegenüber physische, psychische und sexuelle Gewalt ausgeübt. Auch die neue Partnerin traute sich wegen des Auftretens und der Manipulationen des Imams nicht mehr, die gemeinsame Wohnung ohne seine Zustimmung zu verlassen.

Das Bundesgericht schreibt in seinen Erwägungen, es bestünden diverse Anhaltspunkte dafür, dass der Kosovare nicht mit dem gesellschaftlichen und rechtlichen Wertesystem der Schweiz vertraut sei und es nicht respektiere. Dies gelte insbesondere für die in der Verfassung festgeschriebene Gleichstellung von Frau und Mann. (Urteil 2C_990/2018 vom 27.09.2019) (aeg/sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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AfterEightUmViertelVorAchtEsser___________________
15.10.2019 13:59registriert August 2017
Jemand der seiner Frau physische und sexuelle Gewalt zufügt, beruft sich auf die europäischen Menschenrechtskonvention. Zynischer geht es wohl nicht mehr. Guter Entscheid vom Bundesgericht.
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Shura
15.10.2019 12:54registriert September 2016
Nachvollziehbarer und sinnvoller Entscheid. Mir tun allerdings die 5 Kinder leid, die der Typ gezeugt hat. Sie sind ohne ihn besser dran und ich hoffe, dass vor allem die Kinder der ersten Frau nicht zu viel von seinen Übergriffen mitgekriegt haben. Stark, dass die Mutter ins Frauenhaus zog und sich das nicht länger gefallen liess. So war sie ein gutes Vorbild für ihre Kinder und hat diese vor allfälligen Übergriffen beschützt.
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Eisenhorn
15.10.2019 13:30registriert September 2014
Häusliche Gewalt ist ein no-go, guter Entscheid.
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