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SBB, Post und Co.: Chefs des Bundes sollen höchstens 1 Million verdienen

Topkader des Bundes sollen höchstens eine Million verdienen

14.11.2019, 11:5514.11.2019, 16:52
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Andreas Meyer, CEO der SBB, hat am Mittwoch seinen Rücktritt per Ende 2020 bekannt gegeben.
Eine, nicht zwei Millionen, Herr Meyer.Bild: KEYSTONE

Lohnexzesse beim Bund könnten der Vergangenheit angehören: Topkader der Bundesbetriebe sollen nicht mehr als eine Million Franken verdienen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Diese geht zurück auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL). Sie hatte verlangt, dass die Kader von Bundes- oder bundesnahen Unternehmen nicht mehr verdienen dürfen als ein Bundesrat. Die Kommissionen beider Räte stimmten dem zu.

ARCHIVBILD ZUM VORZEITIGEN RUECKTRITT VON LEUTENEGGER OBERHOLZER --- SP-Nationalraetin Susanne Leutenegger-Oberholzer (BL), aeussert sich zur Weissgeldstrategie des Bundesrates, am Dienstag, 18. Dezem ...
Susanne Leutenegger Oberholzer.Bild: KEYSTONE

In der Debatte setzte sich allerdings die Meinung durch, dass nicht der eigentliche Bundesratslohn von 475'000 Franken die Obergrenze darstellen sollte, sondern die um Nebenleistungen und vor allem um den kumulierten Rentenanspruch ergänzte Gesamtentschädigung. So kommt ein Lohn von ungefähr einer Million Franken pro Jahr zusammen.

Ein Lohndeckel in dieser Höhe soll künftig für die Topkader von SBB, Post, Swisscom, RUAG, Skyguide, SUVA und SRG gelten. Er ist in den jeweiligen Spezialgesetzen festgelegt. Auch hier geht es nicht nur um den eigentlichen Lohn, sondern um das gesamte «Entgelt», das sämtliche geldwerten Leistungen wie Nebenleistungen oder die berufliche Vorsorge abdeckt.

Post und SBB betroffen

Seit April 2019 im Amt, skizzierte der neue Post-CEO am Donnerstag im Tessin die Ansätze für die neue Gesamtstrategie der Post. (Archivbild)
Roberto Cirillo, CEO der Schweizerischen Post.Bild: KEYSTONE

In den am Donnerstag veröffentlichten Unterlagen zur Vernehmlassung hält die SPK fest, dass die Entgelte in den meisten der betroffenen Unternehmen heute deutlich unter einer Million Franken liegen. Die Grenze wurde letztes Jahr nur bei Post und SBB überschritten: Gemäss Kaderlohnreporting 2018 betrug die höchste Entschädigung bei der Post 1,28 Millionen Franken, bei den SBB lag das höchste Entgelt bei gut 1,2 Millionen Franken.

Spitzenverdiener ist jedoch Swisscom-Chef Urs Schaeppi mit insgesamt rund 1,83 Millionen Franken. Als börsenkotiertes Unternehmen ist Swisscom dem Aktienrecht unterstellt und wird nicht im Kaderlohnreporting aufgeführt.

Wie das Telekom-Unternehmen mit einem Lohndeckel von 1 Million Franken umgehen würde, ist unklar. Man prüfe nun den Vorentwurf, hiess es auf Anfrage. Swisscom müsse aber branchengerechte Löhne zahlen, sonst verliere das Unternehmen Talente an die Konkurrenz.

Kein Signal für Lohnerhöhungen

Die Kommission betont in ihrem Bericht, dass mit der Obergrenze keine Lohnerhöhungen provoziert werden sollen. Es sei ein klares Signal, dass eine bestimmte Grenze nicht überschritten werden dürfe.

Den konkreten Lohn will die SPK aber nicht ins Gesetz schreiben. Dies habe entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betriebe zu erfolgen und sei nicht Sache des Gesetzgebers. Eine Minderheit der Kommission befürchtet wegen der Obergrenze eine Korrektur nach oben und will die Vorlage daher ablehnen.

Was die Topkader der übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes höchstens verdienen dürfen, soll der Bundesrat festlegen. Das will die SPK im Bundespersonalgesetz festhalten. Dort werden neu auch die Bestandteile des Entgelts sowie die Kriterien zur Festlegung des individuellen Entgelts definiert.

Als Nebenleistungen werden insbesondere Spesen- und Repräsentationspauschalen, Beiträge an Sozial- und andere Versicherungen, privater Gebrauch des Geschäftswagens, Abonnemente für öffentlichen Verkehr oder Mobiltelefon und ähnliche Leistungen festgelegt.

Abgangsentschädigungen verboten

Eine Minderheit möchte auch für die übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes einen Deckel von einer Million festlegen. Die Mehrheit hält das für überflüssig, da die Entgelte ohnehin weit unter dieser Grenze liegen.

Mit der Gesetzesänderung setzt die SPK auch eine Initiative von Ständerat Thomas Minder (parteilos/SH) um. Diese will Abgangsentschädigungen für Mitglieder von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat von Unternehmen und Anstalten des Bundes verbieten. Nicht als Abgangsentschädigungen gelten Vergütungen, die in Erfüllung des Arbeits- oder Mandatsvertrags bis zur Beendigung der Vertragsverhältnisse geschuldet sind, wie die SPK festhält.

Sie reagiere mit der Vorlage auf das Unverständnis in der Bevölkerung für die zum Teil sehr hohen Löhne und Abgangsentschädigungen in einzelnen Bundesbetrieben, schreibt die Kommission. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. November 2020. (aeg/sda)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hirngespinst
14.11.2019 14:18registriert August 2019
"...sonst verliere man Talente an die Konkurrenz."

Ich denke, auf manche 'Talente' könnte man problemlos verzichten.
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ingmarbergman
14.11.2019 13:40registriert August 2017
Die sollen ruhig einen hohen Lohn haben, aber mit variablen Anteilen die nur ausbezahlt werden, wenn es dem Unternehmen nachher besser geht.
Es kann nicht sein, dass ein Meyer Jahrelang 1 Mio abkassiert und wenn er geht stellt sich heraus, dass er das Unternehmen in einem desolaten Zustand hinterlässt. Der sollte bis auf 150’000/Jahr alles zurückbezahlen müssen.
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Mr.CoJones aka Philodog
14.11.2019 15:37registriert September 2015
„Talente“... *hüstel* *lölhhrk* *lalala*
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