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Spesenaffäre kostet ehemaligen HSG-Professor 80'000 Franken

Spesenaffäre kostet ehemaligen HSG-Professor 80'000 Franken

23.09.2020, 12:15
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ZUR UNIVERSITAET ST. GALLEN STELLEN WIR IHNEN HEUTE MITTWOCH, 18. APRIL 2018, FOLGENDES NEUES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- Students at the University of St. Gallen HSG in St. Gallen, Switzerland, o ...
Bild: KEYSTONE

Die Universität St. Gallen (HSG) hat sich mit ihrem ehemaligen Professor Peter Sester nach einer Spesenaffäre geeinigt: Sester zahlte der HSG wegen seiner Verfehlungen 80'000 Franken, dafür wurde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.

«Die HSG und Prof. Sester betrachten damit ihre Auseinandersetzung als umfassend bereinigt und erledigt», teilte die Universität am Mittwoch mit. Sester könne seine Karriere unbehelligt fortsetzen. Der Rechtsprofessor hatte in den Jahren 2014 bis 2018 gegen die Spesenordnung der Universität verstossen.

Dies führte zu einem Disziplinarverfahren und einer Strafanzeige gegen den vormaligen Ordinarius für Internationales Wirtschaftsrecht und Direktor eines HSG-Instituts. Sester kündigte im April 2019 seine Anstellung fristgemäss auf Ende Januar 2020. Damit wurde auch die Disziplinaruntersuchung beendet.

Im vergangenen Mai stellte die St. Galler Staatsanwaltschaft den Parteien in Aussicht, die Strafuntersuchung gegen Sester einzustellen. Die HSG beabsichtigte zuerst, die Weiterführung des Verfahrens zu beantragen, wie es im Communiqué heisst.

Zwischenzeitlich habe man mit dem Professor eine umfassende Einigung getroffen. Im Gegenzug zu Sesters Zahlung von 80'000 Franken verzichtete die HSG auf eine Fortsetzung der Strafuntersuchung. Diese ist mittlerweile rechtskräftig eingestellt. (aeg/sda)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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maylander
23.09.2020 12:29registriert September 2018
Es kostet ihn genau 0,0.
Die Gelder hat er ja unberechtigter Weise bezogen.
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Epok
23.09.2020 18:08registriert November 2019
Die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft bedeutet, dass der Sachverhalt unklar oder die Vorwürfe ungenügend substanziiert für eine Anklage vor Gericht waren. Die Vergleichszahlung über 80k muss ausserdem nicht zwingend in Relation zu den unrechtmässig bezogenen Spesen stehen.
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Alter Mann
23.09.2020 14:30registriert September 2020
Dies ist meiner Meinung nach ein Beispiel, welches viele Bürger an dem geltenden Rechtssystem zweifeln lässt. Da hat jemand, der zudem noch höchste Bildung erfahren hat, einfach Gelder unrechtmässig eingesackt. Dieser jemand hätte diese Gelder, wenn es nicht aufgedeckt worden wäre, höchstwahrscheinlich nicht zurückgegeben. Natürlich handelt es sich bei einem hochgezahlten (zum grossen Teil aus Geldern der Allgemeinheit) bei diesem Betrag nur um Kleingeld? Oder die Spesenbestimmungen der HSG sind zu kompliziert?
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