Im Prozess zum Tötungsdelikt Adeline werden die Richter wegen Zweifeln an ihrer Unbefangenheit in Ausstand gesetzt. Damit wird einem Antrag der Verteidiger des angeklagten Fabrice A. stattgegeben. Der Prozess wird mit neuen Richtern von vorne beginnen.
Damit folgte am Freitag in der juristischen Aufarbeitung des Tötungsdeliktes an der Genfer Sozialtherapeutin Adeline der zweite Paukenschlag innerhalb von vier Monaten. Für den ersten hatte die Gerichtspräsidentin Anne-Isabelle Jeandin Potenza am 6. Oktober gesorgt.
Zur grossen Überraschung aller Beteiligten kündigte sie am vierten Tag der Gerichtsverhandlung an, dass der Prozess ausgesetzt werde, um ein drittes psychiatrisches Gutachten einzuholen. Dieser von der Verteidigung angefochtene Entscheid hat nun schwerwiegende Folgen.
Die Berufungskammer des Genfer Strafgerichts setzt sämtliche sieben Richter in den Ausstand und heisst damit den Antrag der Verteidigung gut, wie am Freitag die Westschweizer Zeitung «Le Temps» auf ihrer Internetseite bekannt machte.
Die Genfer Justizbehörden veröffentlichten das Urteil am Freitagmittag. Das Richtergremium kommt dabei nicht gut weg. Auf Kritik stösst vor allem der Umgang mit zwei Gerichtspsychiatern aus Frankreich.
Kritik am französischen Gutachten
Diese hatten im Prozess keine Prognose zur langfristigen Therapierbarkeit des Angeklagten gemacht, im Gegensatz zu zwei Schweizer Psychiatern, deren Ansicht nach aktuell keine Behandlung das Risiko einer Wiederholungstat deutlich senken könnte.
Während das Gericht an dem Gutachten der beiden Schweizer Gerichtspsychiater nichts auszusetzen hatte, stiessen die Methoden der Franzosen auf Kritik. Der Angeklagte war nur von einem der beiden Experten befragt worden und das nur ein einziges Mal.
Das Gericht war zudem der Ansicht, dass der Gutachter bei der Befragung keine Kenntnis von wichtigen Fakten hatte. Der Prozessunterbruch war ein Eklat, auch weil die Gerichtspräsidentin vor ihrem Entscheid keine Rücksprache mit den Parteien genommen hatte.
Die Verteidigung kritisierte das sofort und sprach von einer Befangenheit der Richter, denen das Gutachten der Franzosen wohl nicht passe. Die Gutachten sind entscheidend hinsichtlich der Frage einer lebenslangen Verwahrung des schweizerisch-französischen Doppelbürgers.
Zweifel an Unbefangenheit
Die Berufungskammer des Strafgerichts kommt in ihrem Entscheid zum Schluss, dass das Vorgehen des Gerichts an seiner Unbefangenheit zweifeln lasse. «Es reicht aus, den Anschein einer Voreingenommenheit gegen den Angeklagten hervorzurufen», heisst es im Urteil.
Die Berufungskammer wirft den Richtern zudem vor, sich von der forschen Art des Genfer Generalstaatsanwalts gegenüber den französischen Gutachtern beeinflussen lassen zu haben. Sämtliche sieben Richter werden deshalb in Ausstand gesetzt und alle Handlungen des Gerichts im Prozess aufgehoben.
Das am Donnerstag gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 30 Tagen von allen Prozess-Parteien ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Neuer Prozess 2017 denkbar
Ob die Genfer Justizbehörden Rekurs machen werden, blieb am Freitag offen. Das Strafgericht werde sich zu einem späteren Zeitpunkt über die Planung und die Organisation des weiteren Verfahrens gegen Fabrice A. äussern, teilte Henri Della Casa, Mediensprecher der Genfer Justizbehörden, der Nachrichtenagentur sda mit.
«Ein neuer Prozess ist noch 2017 denkbar», fügte Della Casa an. Bestehen bleibt die Anklage, die auf Mord, Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung und Diebstahl lautet.
Der ehemalige Häftling des auf Resozialisierung spezialisierten Zentrums «La Pâquerette» bestreitet nicht, der 34-jährigen Sozialtherapeutin bei einem Freigang am 12. September 2013 die Kehle durchgeschnitten zu haben. Danach flüchtete er bis an die deutsch-polnische Grenze, bevor er verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert werden konnte. (sda)