Tesla-Fahrer will nach Unfall milderes Urteil

Tesla-Fahrer will nach Unfall milderes Urteil

30.11.2017, 14:36

Moderne Autos mit Autopilot und Notbremsautomatik vermeiden offensichtlich nicht jeden Unfall. Das zeigt der Fall eines Tesla-Fahrers, der im März 2016 auf der Autobahn A1 bei Kernenried BE ungebremst in ein Baustellenfahrzeug krachte.

Der aus dem Kanton Freiburg stammende Mann steht seit Dienstagmorgen vor einem Einzelrichter des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau in Burgdorf BE. Er war wegen des Unfalls im Strafbefehlsverfahren der einfachen und groben Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen worden und ficht den Strafbefehl an. Deshalb kam es zum Prozess.

Seine Anwältin sagte in ihrem Plädoyer, die Firma Tesla habe den Unfall untersucht. In diesem auf der Auswertung der Fahrzeugdaten basierenden Bericht stehe, dem Tesla sei ein Fahrzeug vorausgefahren, das plötzlich die Spur gewechselt habe. Eine bis zwei Sekunden nach diesem Manöver sei der Tesla in den Anhänger des Werkhof-Fahrzeugs geprallt.

Er stand auf der Überholspur, wo sich auch die Baustelle befand. Der Verkehr wurde zweispurig darum herum geführt.

Wegen dieses brüsken Manövers habe ihr Mandant - bei einer Reaktionszeit von etwa einer Sekunde - den Unfall nicht mehr abwenden können, so die Verteidigerin.

Dass das Notbremssystem des Tesla nicht ausgelöst worden sei, sei nicht dem Beschuldigten anzulasten. Dieses System habe kürzlich auch bei einem Unfall eines Tesla bei Bulle FR nicht funktioniert.

Der Mann habe tatsächlich eine einfache Verkehrsregelverletzung begangen, indem er eine Viertelstunde und rund zwei Minuten vor dem Unfall sein Handy am Steuer benutzt habe, so die Anwältin weiter. Er habe sich aber keiner groben Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht.

Die im Strafbefehlsverfahren ausgesprochene bedingte Geldstrafe sei deshalb zu streichen. Lediglich eine Busse sei zulässig.

Der Beschuldigte selber sagte, jeder andere Autofahrer hätte in dieser Situation auch einen Unfall gebaut. Nicht früher auf die Normalspur eingebogen sei er, weil viel Verkehr geherrscht habe.

Er sei sich bewusst, dass Tesla die Fahrzeugbesitzer informiere, dass der Autopilot sie nicht aus der Verantwortung entlasse. Er sei aufmerksam gewesen und habe die Hände am Steuer gehabt.

Urteil noch am Donnerstag

Der Einzelrichter wird sein Urteil am Donnerstagnachmittag bekanntgeben. Er hörte sich am Prozess auch jenen Mann als Zeugen an, der brüsk die Spur gewechselt haben soll. Dieser widersprach dieser Darstellung vehement.

Der Tesla sei links an ihm vorbeigefahren und auf der Überholspur einfach immer weiter geradeaus gefahren. Er habe sich gesagt: «Jetzt sollte er vielleicht mal nach rechts einbiegen», doch nichts sei passiert. Es habe normaler Verkehr geherrscht.

Wie die Berner Kantonspolizei damals mitteilte, verursachte der Unfall gemäss damaligen Schätzungen einen Schaden von mehreren hunderttausend Franken. Verletzt wurde niemand. Nach dem Unfall kam es zu einem zweistündigen Stau. Der Unfall ereignete sich in Fahrtrichtung Bern. (sda)

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