Folgen einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III sind unklar

Folgen einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III sind unklar

10.01.2017, 12:32

Die Unternehmenssteuerreform III ist unter dem Druck des Auslands entstanden. Insbesondere die EU drohte mit schwarzen Listen. SP-Präsident Christian Levrat glaubt nicht, dass die Schweiz bei einem Nein am 12. Februar damit rechnen müsste.

Vor zwei Jahren konnte die Schweiz Gegenmassnahmen der EU nur abwenden, indem sie versprach, nicht mehr akzeptierte Steuerregimes abzuschaffen. Im Wesentlichen geht es darum, dass im Ausland erzielte Gewinne nicht mehr tiefer besteuert werden als im Inland erwirtschaftete.

Trotz der Drohkulisse, die Brüssel damals aufzog, rechnet Levrat nicht mit einer unmittelbaren Reaktion. «Ich erwarte nicht, dass uns die EU Probleme macht, wenn es ein Referendum gab», sagte er der sda am Dienstag am Rande einer Medienkonferenz. Vielleicht werde er noch einmal nach Brüssel reisen müssen, um den Entscheid zu erklären.

Schwarze Liste

Dort hat man die Steuerparadiese jüngst wieder schärfer ins Visier genommen. Eine Liste mit Ländern, auf welche Druck ausgeübt werden soll, ist derzeit in Vorbereitung. Die Schweiz wird zwar als wichtiger Finanzplatz erwähnt, steht aufgrund der Vereinbarung vom Herbst 2014 aber nicht auf der Liste.

Diese Vereinbarung enthält keine Frist für die Abschaffung der kritisierten Steuerregimes. Die Schweiz geriete bei einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III also nicht unmittelbar in die Schusslinie. In Stein gemeisselt ist das nicht: In einer politischen Logik könnte sie letztlich doch auf einer schwarzen Liste landen, heisst es in Brüssel.

Umso dringlicher müsste bei einem Nein eine neue Vorlage angepackt werden. Am Dienstag haben die Gegner der Unternehmenssteuerreform III ihre Pläne für einen neuen Anlauf konkretisiert. Organisationen und Parteien der Allianz, die das Referendum ergriffen hat, betonten dabei erneut, dass sie nicht grundsätzlich gegen eine Reform und schon gar nicht gegen die Abschaffung von Steuerprivilegien für Unternehmen sind.

Grundlagen vorhanden

Die Grundlagen für eine neue Reform seien vorhanden, erklärte Grünen-Präsidentin Regula Rytz. Sie verwies auf die ursprünglichen Pläne des Bundesrats, der unter anderem eine Kapitalgewinnsteuer und eine höhere Dividendenbesteuerung vorgeschlagen hatte. Diese Instrumente sowie eine höhere Untergrenze für steuerliche Entlastungen sollen für eine «faire und tragbare Gegenfinanzierung» sorgen.

Ausserdem könne man Steuerschlupflöcher nicht stopfen, indem man neue schaffe, sagte Rytz. Solche könnten mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer oder je nach Ausgestaltung auch mit der Patentbox entstehen. Die Gegner fordern auch, dass die Städte und Gemeinden bei der Ausarbeitung einer neuen Vorlage stärker einbezogen werden. Diese bekämen die Folgen der Steuerausfälle unmittelbar zu spüren.

Städte müssten sparen

Die Winterthurer Finanzvorsteherin Yvonne Beutler hat bereits Erfahrung mit Sparprogrammen. Sie wisse, was es bedeute, vor die Bevölkerung zu stehen und zu erklären, dass das kulturelle Angebot zusammengestrichen werde und weniger Geld für die Schneeräumung, für Bedürftige oder für die Sicherheit zur Verfügung stehe, sagte sie.

VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass die Steuerbelastung längst nicht der wichtigste Standortfaktor für Unternehmen sei. Viel wichtiger seien eine qualitativ gute Bildung, Forschung, Verkehr, Kinderkrippen oder Kulturangebote. Gerade diese Leistungen müssten zurückgefahren werden, wenn die Unternehmenssteuerreform III angenommen werde.

Der Bundesrat geht davon aus, dass eine neue Reform erst mit fünf Jahren Verspätung umgesetzt werden könnte. Die Gegner glauben, dass aufgrund der Vorarbeiten ein rascheres Vorgehen möglich wäre. Ausserdem habe das Parlament bewiesen, dass es Vorlagen bei Bedarf sehr zügig bearbeiten könne, heisst es bei der SP. (sda)

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