Schweiz an Cites-Konferenz gegen Lockerung des Nashorn-Schutzes

Schweiz an Cites-Konferenz gegen Lockerung des Nashorn-Schutzes

13.08.2019, 17:08

Am 17. August beginnt in Genf die 18. Konferenz zum internationalen Artenschutzübereinkommen (Cites). Die Schweiz wird sich dabei gegen eine Lockerung des Nashornschutzes stellen. Bei den afrikanischen Elefanten unterstützt sie keinen Antrag.

Die Konferenz dauert bis am 28. August. Das daran teilnehmende Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stellte am Dienstag vor den Medien in Bern sein Verhandlungsmandat vor.

Der Konferenz liegen verschiedene Änderungsanträge vor. So will Eswetina (ehemals Swaziland) seine Population an Breitmaulnashörnern kommerziell nutzen. Wegen der verbreiteten Wilderei von Nashörnern stellt sich die Schweiz gegen dieses Ansinnen.

Elfenbeinnachfrage anpacken

Bei den afrikanischen Elefanten verlangen Länder des südlichen Afrikas den kontrollierten Handel mit Elfenbein, weil die Bestände dort wachsen oder stabil sind. Deshalb soll das auslaufende Handelsmoratorium nicht verlängert werden.

Die anderen afrikanischen Länder hingegen wollen den Handel komplett verbieten. Die Schweiz nimmt eine pragmatische Haltung ein und unterstützt keinen der Anträge. Unterstützen will sie hingegen Massnahmen, die das Problem an der Wurzel packen.

Dabei geht es um die konsumentenseitige Beeinflussung der Nachfrage, die Verhinderung des lokalen Elfenbein-Handels sowie bessere Kontrollen und eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Strafbehörden.

Cites-Generalsekretärin Ivonne Higuero sagte am Dienstag in Genf, die Länder im südlichen Afrika hätten ihre Elefanten gut geschützt, die Zahl sei stabil oder wachse sogar. Die Menschen müssten auch von dem Wildschutz profitieren können. «Tourismus allein reicht nicht», sagte sie. Dennoch empfiehlt das Sekretariat die Ablehnung aller Vorschläge zu Elefanten. Es will den Schutzstatus vorerst wie bisher beibehalten.

Differenzierte Lösung bei Giraffen

Bei den Giraffen liegt ein Antrag auf einen stärkeren Schutz vor. Bekämpft wird dieser aus dem südlichen Afrika, weil dort für die Tiere ein wissenschaftliches Monitoring bestehe und ihre Nutzung nachhaltig sei.

Im restlichen Afrika gehen die Bestände indessen zurück. Dazu trägt der internationale Handel aber nur wenig bei. Die Schweiz wird den Antrag nur unterstützen, wenn es eine differenzierte Lösung gibt.

Von den Anträge zu Reptilien und Amphibien vor allem im Terrarienhandel will die Schweiz die meisten unterstützen. Sie verlangt allerdings, dass eine Verbesserung für die betroffenen Arten durch Schutz- und andere Massnahmen in den Ursprungsländern gewährleistet wird.

Der Pflicht für eine Unbedenklichkeitserklärung und eine Ausfuhrbewilligung durch die Herkunftsländer unterstellen will die Schweiz Rochen, Haie und verschiedene Seegurken. Deren Nutzung sei nicht nachhaltig. Auch verschiedene Hölzer sollen unter diese Vorschriften fallen.

Zierfisch-Handel unter der Lupe

In einem eigenen Antrag verlangt die Schweiz Aufschluss über den Handel mit Zierfischen aus dem Meer und dessen Auswirkungen auf die Bestände. Daten zeigten, dass die Zahl der gehandelten Arten und Fische gross sei. Die Auswirkungen hingegen seien nahezu unbekannt, begründet sie den Vorstoss.

Bei den Pflanzen stimmt die Schweizer Delegation für eine Ausnahme von den Cites-Bestimmungen für fertig abgepackter Produkte aus der Kap-Aloe. Die Kap-Aloe wird in der Kosmetikindustrie in grossen Mengen verwendet.

In Sri Lanka geplant

Ursprünglich hätte die 18. Cites-Konferenz in Sri Lanka stattfinden sollen. Nach den verheerenden Anschlägen auf Kirchen an Ostern mit über 250 Toten entschieden sich die Organisatoren aus Sicherheitsbedenken für eine Verlegung nach Genf.

Die siebenköpfige Schweizer Delegation an der Konferenz wird von BLV-Direktor Mathias Lörtscher geleitet. Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) stammt aus dem Jahr 1973 und trat 1975 in Kraft.

Es wird nach dem Ort der Unterzeichnung auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannt. 183 Staaten sind ihm angeschlossen. Alle drei Jahre berät eine Konferenz über Anpassungen in den Listen der zu schützenden Tiere und Pflanzen. Durch das Abkommen werden mehr als 35'000 Arten geschützt. Die Schweiz ist Vertragspartei, Depositarstaat und Sitz des Cites-Sekretariats. (sda)

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