Kindesmissbrauchs-Prozess gegen pädophilen Koch gestartet

Kindesmissbrauchs-Prozess gegen pädophilen Koch gestartet

21.09.2018, 15:0421.09.2018, 15:04

Ein einschlägig vorbestrafter Koch muss sich seit Freitag wegen 22 Fällen von Kindesmissbrauch und Vergewaltigung vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Um die Opfer zu schützen, schloss das Gericht die Öffentlichkeit noch vor Verlesung der Anklage aus.

Der Verteidiger des 37-Jährigen wies am Freitag darauf hin, dass der Angeklagte bei der Polizei in zwei Videovernehmungen ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Er werde sich auch im Prozess zu den Vorwürfen äussern.

Der Angeklagte hatte bereits vor zwei Jahren für Entsetzen gesorgt, als er einen Knaben aus der Schweiz nach Düsseldorf lockte und sich an ihm verging. Als Administrator des beliebten Onlinespiels Minecraft hatte er sich im Chat-Bereich das Vertrauen des Kindes erschlichen und Kontakt zu ihm aufgebaut. «Cyber-Grooming» nennen Experten solche Umtriebe von Pädo-Kriminellen im Netz.

Ein Spezialeinsatzkommando hatte den Zwölfjährigen nach acht Tagen aus der Gewalt des heute 37-Jährigen befreit. Dieser war danach zu fünf Jahren Haft und anschliessender unbefristeter Unterbringung in der geschlossene Psychiatrie verurteilt worden.

Kaum therapierbar

Die Taten, über die nun verhandelt wird, soll der Deutsche zwischen 1995 und 2015 begangen haben. Das Landgericht hat für den Prozess drei Verhandlungstage angesetzt.

Ein Nebenklage-Vertreter sagte, sein Mandant sei zur Tatzeit 13 Jahre alt gewesen, als er Opfer des Mannes geworden sei. Er habe ihn bei der Berichterstattung über den Fall vor zwei Jahren wiedererkannt und Anzeige erstattet.

Schon als 14-Jähriger soll der Angeklagte in einem Kinderheim eine Siebenjährige vergewaltigt haben. Als 18-Jähriger hatte er sich dann laut Anklage mehrfach an dem 13-Jährigen vergangen. Die Anklage listet noch 15 weitere Taten auf.

Ein Gutachter hatte dem inzwischen 37-Jährigen eine sogenannte Kernpädophilie attestiert, von der eine hohe Rückfallgefahr ausgeht. Sie gilt als kaum therapierbar. (sda/dpa)

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