Bewegung bei der Offenlegung der Parteifinanzen

Ständerat Thomas Minder stört sich an der fehlenden Parteispende-Transparenz für Aktionäre.
Ständerat Thomas Minder stört sich an der fehlenden Parteispende-Transparenz für Aktionäre.Bild: KEYSTONE
Minders Vorstoss fordert mehr Transparenz

Bewegung bei der Offenlegung der Parteifinanzen

Der Ständerat diskutiert heute einen Vorstoss von Ständerat Minder, der die Offenlegung von Spenden von börsenkotierten Unternehmen an «politische Akteure» fordert.
10.06.2014, 15:45

Die Schweiz wird regelmässig auf internationaler Ebene, insbesondere von der europäischen Staatengruppe gegen die Korruption (Greco), für ihre fehlenden Bemühungen bei der Transparenz der Parteifinanzierung kritisiert. Politische Vorstösse von links und rechts, die dies in der Vergangenheit ändern wollten, waren bisher chancenlos.

Während die politische Linke die Transparenz der Parteifinanzen forderte, kritisierten die Bürgerlichen vor allem das finanzielle Engagement in Abstimmungskämpfen von öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Bundesämtern oder politischen Verbänden, die öffentliche Gelder beanspruche. Die Unbestechlichkeits-Initiative von SVP-Nationalrat Lukas Reimann forderte gar die Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte, die National- und Ständeratsmitglieder mit ihrem Mandat erhalten. Mit knapp 60'000 gesammelten Unterschriften bis zum Ende der Frist scheiterte jedoch die Initiative noch im Sammelstadion.

Minder will mehr Transparenz für Aktionäre.
Minder will mehr Transparenz für Aktionäre.Bild: KEYSTONE

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Minder bringt Transparenz wieder auf die Agenda

Ein Vorstoss des parteilosen Schaffhauser Ständerats Thomas Minder könnte wieder Bewegung in die Forderung nach Transparenz der Partei- und Abstimmungsfinanzen bringen. Sein Ende 2012 eingereichter Vorstoss fordert, dass börsenkotierte Aktiengesellschaften und Unternehmen der öffentlicher Hand die finanziellen Zuwendungen an «politische Akteure» (Parteien, Politiker und Verbände) offenlegen müssen. Als untere Grenze schlägt Minder Spenden ab 10'000 Franken vor, Unternehmen könnten jedoch selbst eine höhere oder tiefere Schwelle beschliessen.

Dem Schaffhauser Unternehmer geht es, wie bei der Abzocker-Initiative, um die Rechte der Aktionäre. «Die Aktionäre aller börsenkotierten Publikumsgesellschaften sollen Kenntnis von solchen Zuwendungen erhalten», hiesst es in Minders Vorstoss.

Die Kommission für Rechtsfragen im Nationalrat schlägt indes eine gemässigtere Variante vor, wonach die Offenlegungspflicht nur für Unternehmen der öffentlichen Hand gelten sollte. Die Schwesterkommission im Ständerat steht hinter Minders Vorstoss und lehnt die gemässigtere Variante ab.

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