Bar-Betreiber von Crans-Montana in U-Haft – Ehefrau soll Fussfessel tragen
Der Betreiber der Unglücksbar «Le Constellation» in Crans-Montana VS ist festgenommen worden. Die Walliser Generalstaatsanwältin begründete die Festnahme mit Fluchtgefahr. Die Frau des Barbetreibers bleibt auf freiem Fuss.
Vor der Festnahme wurde der Barbetreiber sechs Stunden lang einvernommen, wie die Walliser Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud schrieb in ihrer Mitteilung, den Entscheid über die Anordnung von Untersuchungshaft treffe das Zwangsmassnahmengericht. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Das Betreiber-Ehepaar Jacques und Jessica Moretti war gegen 8 Uhr in Begleitung ihrer drei Anwälte bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen. Das französische Ehepaar wurde von der Walliser Kantonspolizei eskortiert. Es mussten sich einen Weg durch rund 50 Journalisten bahnen.
Drei Staatsanwältinnen leiteten die Befragungen. Mehrere Anwälte der Opfer konnten an diesen Vernehmungen teilnehmen.
Jessica Moretti entschuldigte sich später vor Journalisten: «Meine Gedanken sind ständig bei den Opfern. Es ist eine unvorstellbare Tragödie, und sie hat sich in unserer Bar ereignet. Ich kann mich nur bei allen Opfern und den Menschen entschuldigen, die noch heute um ihr Überleben kämpfen.» Ihre Anwälte lehnten jeden Kommentar ab.
Gemäss den italienischen Nachrichtenagenturen Ansa und Adnkronos, die sich wiederum auf Aussagen der Anwälte beriefen, muss Jessica Moretti eine elektronische Fussfessel tragen.
Lange Zeit hatte das Paar gegenüber den Medien geschwiegen. Schliesslich liess es über einen Anwalt verkünden, dass es von den Ereignissen tief betroffen sei und vollständig kooperieren wolle. Das Paar hatte die Bar selbstständig umgebaut. Die Ermittlungen sollen nun zeigen, ob dabei Fehler gemacht worden waren. Der Gemeindepräsident von Crans-Montana betonte, dass der Brandschutzexperte letztmals 2019 eine Kontrolle durchgeführt hatte.
Der Anwalt mehrerer Opferfamilien wollte sich nicht zur Untersuchungshaft äussern. Das Hauptanliegen der Familien bleibe das Risiko des Verschwindens von Beweisen oder einer Beeinflussung der zu erhebenden Zeugenaussagen, sowohl seitens der Angeklagten als auch seitens der Behörden, die Verstösse eingeräumt haben.
Es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft, unverzüglich die notwendigen Ermittlungen durchzuführen, um dem entgegenzuwirken.
(vro/cpf, mit Material der sda)
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