Auf die Brexit-Hotline des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sind am Freitag rund dreissig Anrufe eingegangen. Am (heutigen) Samstag dürften es deutlich weniger sein, wie ein EDA-Sprecher auf Anfrage sagte.
Das Departement hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen und Antworten veröffentlicht, die sich aus dem Brexit und zu den Beziehungen der Schweiz zur EU ergeben. Dabei wird drauf hingewiesen, dass vorerst alles beim Alten bleibt.
Erst wenn das Austrittsabkommen zwischen Grossbritannien und der EU Gültigkeit erlange, würden auch die in den Verträgen mit der EU geregelten Beziehungen zu Grossbritannien ungültig. Dies treffe auch für die Abkommen zu, welche die EU mit Drittstaaten ausgehandelt habe, also auch die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU.
Der Bundesrat evaluiere die Konsequenzen für die Schweiz und werde bald Kontakt mit der britischen Regierung aufnehmen, um über das weitere Vorgehen zu diskutieren. Die Verhandlungen zwischen der EU und Grossbritannien würden eng verfolgt, damit eine Nachfolgelösung ausgehandelt werden könne.
Bis zu diesem Zeitpunkt könnten Schweizerinnen und Schweizer gemäss den Bedingungen des Personenfreizügigkeitsabkommens Schweiz/EU auch weiterhin in Grossbritannien leben und arbeiten, und Schweizer Unternehmen könnten weiter basierend auf den bilateralen Verträgen Güter und Dienstleistungen exportieren oder britische Staatsbürger rekrutieren. (sda)