Haftstrafen für Zuarbeiter der 'Ndrangheta

Haftstrafen für Zuarbeiter der 'Ndrangheta

29.12.2017, 18:00

Im Prozess gegen zwei im Tessin aktive Mitarbeiter der kalabresischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta hat das Bundesstrafgericht am Freitag das Urteil gefällt. Es sprach mehrjährige Haftstrafen aus.

Das Gericht folgte damit den Strafanträgen von Bundesanwalt Stefan Herold. Das heisst: fünfeinhalb Jahre Haft für den in Vacallo wohnhaften und derzeit in der Tessiner Justizvollzugsanstalt La Stampa inhaftierten «Vertrauensmann» der Mailänder 'Ndrangheta-Zelle. Von denen können gut fünf Monate Untersuchungshaft abgezogen werden.

Weiter sprachen die Richter in Bellinzona eine dreijährige teilbedingte Haft plus eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 420 Schweizer Franken für einen in Zug wohnhaften 42-jährigen Tessiner Treuhänder und Ex-Stadtrat aus. Dieser hat mit Sachkenntnis und Beziehungen die Geldwäschereigeschäfte unterstützt und die falschen Dokumente angefertigt, mit denen die Gruppe ihre Finanz- und Immobiliengeschäfte in und aus der Schweiz heraus tätigen konnte.

Sechs Monate muss er von der Haftstrafe absitzen. Beide Männer müssen die Prozesskosten übernehmen und Entschädigungen leisten. Eine dritte Angeklagte hatte sich aus gesundheitlichen Gründen dispensieren lassen.

Kriminelles System

Die Anklage gegen die beiden Männer lautete auf Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, schwere Geldwäscherei, Dokumentenfälschung und Verstösse gegen das Ausländergesetz.

Mittels Nummernkonti oder ständig wechselnden Kontoinhabern aus der jetzt angeklagten Gruppe oder von einem der Brüder aus der Mailänder 'Ndrangheta-Zelle hatten sie über mehrere Jahre Geld gewaschen.

Später kamen auch Immobiliengeschäfte hinzu, wie der Kauf und die Renovierung eines grossen Gebäudes in Chiasso. Damit, so die Bundesanwaltschaft, konnten ebenso Millionen Franken aus krimineller Herkunft gewaschen werden. (sda)

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