Bundesrat sieht Ausnahmen für Zweitwohnungen vor 

Umsetzung Zweitwohnungs-Initiative

Bundesrat sieht Ausnahmen für Zweitwohnungen vor 

19.02.2014, 11:15
Nicht alle waren begeistert von der Initiative: Ein Immoblilienunternehmer klagt auf seinem Plakat Initiator Franz Weber an.
Nicht alle waren begeistert von der Initiative: Ein Immoblilienunternehmer klagt auf seinem Plakat Initiator Franz Weber an.Bild: KEYSTONE

Trotz Kritik in der Vernehmlassung will der Bundesrat bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative Ausnahmen zulassen. So soll der Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen weiterhin möglich sein. Auch die Umnutzung von Hotels in Zweitwohnungen will der Bundesrat zulassen.

Bedingung ist, dass der Betrieb seit 25 Jahren besteht und nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann. Dies sieht der am Mittwoch vom Bundesrat vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative vor. Diese war am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommen worden.

Eine weitere Ausnahme betrifft die Einrichtung von kalten Betten in ortsbild- und landschaftsprägenden Bauten. Der Bundesrat geht davon aus, dass solche häufig nur auf diese Weise erhalten werden können, wie er in einer Mitteilung schreibt. Mit den Ausnahmen kommt der Bundesrat in vielen Punkten den Bergkantonen und Tourismusregionen entgegen. Die Initianten der Organisation Helvetia Nostra hatten in der Vernehmlassung von einer «Ohrfeige an die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes» gesprochen und mit dem Referendum gegen die Umsetzungsgesetzgebung gedroht. (rar/sda)

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