Die UBS kann kein Geld aus riskanten Finanzgeschäften von den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL) einfordern. Ein Londoner Gericht wies die Berufung der Grossbank gegen ein vorinstanzliches Urteil aus dem Jahr 2014 zurück.
Das entschied der Court of Appeal in London am Montag, wie die Stadt Leipzig mitteilte. Vor drei Jahren hatte der High Court of Justice die Finanztransaktionen zwischen KWL und UBS sowie den beiden Banken LBBW und Depfa für nichtig erklärt.
Im Urteil hiess es damals, der Fall sei ein «Paradebeispiel» dafür, «wie ehrliches und faires Investmentbanking nicht betrieben werden sollte». Mit dem Entscheid konnten die Wasserwerke Forderungen der Bank abwenden. Die UBS hatte die Stadt Leipzig auf 350 Millionen Euro plus Zinsen für geplatzte Kreditausfallversicherungen verklagt. Die Stadt hatte die Zahlung verweigert.
Die UBS sei enttäuscht über das Urteil, sagte ein Sprecher der Grossbank. «Wir weisen darauf hin, dass diese Entscheidung nicht einstimmig war und die juristische Minderheit klar zugunsten von UBS geurteilt hat.» Die UBS will denn auch beim Supreme Court Berufung einlegen.
Aufsichtsgremien umgangen
In dem Prozess ging es um riskante Transaktionen aus den Jahren 2006 und 2007. Der damalige KWL-Geschäftsführer hatte ohne Zustimmung der Aufsichtsgremien riskante Verträge abgeschlossen, um sogenannte Cross-Border-Leasing-Geschäfte der Wasserwerke aus den Vorjahren abzusichern.
Dabei wurde Infrastruktur verkauft und zurückgemietet. In diesem Zusammenhang wurde eine Kreditausfallversicherung mit der UBS abgeschlossen. Um diese zu finanzieren, übernahmen die Wasserwerke ihrerseits Kreditrisiken der UBS, die in sogenannten CDO-Wertpapieren verpackt waren. In der Finanzkrise floppten diese hochkomplexen Papiere.
Die UBS und die anderen Banken forderten von der KWL deshalb schliesslich rund 350 Millionen Euro zurück, was das Leipziger Unternehmen vehement ablehnte, weil der Ex-Geschäftsführer der KWL die Verträge 2006 und 2007 geheim und an den Aufsichtsgremien vorbei geschlossen habe.
Auf betrügerische Absprachen eingelassen
Der Court of Appeal befand wie das Erstgericht, dass sich die UBS auf betrügerische Absprachen mit den damaligen Beratern der KWL, Value Partners, eingelassen hatte. Diese verstiessen mit einem Interessenskonflikt gegen ihre der KWL obliegenden Treuepflichten. Die UBS habe diesen Interessenkonflikt gekannt und überdies an den Treuepflichtverstössen von Value Partners mitgewirkt, schreibt die Stadt Leipzig.
Nach nunmehr sieben Jahren habe nun ein zweites, unabhängiges Gericht erneut bestätigt, dass UBS nach wie vor keine Zahlungsansprüche gegen KWL geltend machen dürfe, erklärte die Stadtverwaltung am Montag.
Der frühere KWL-Geschäftsführer wurde wegen des UBS-Deals unter anderem wegen Bestechlichkeit, Untreue und Bilanzfälschung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt; er ist inzwischen aber wieder aus dem Gefängnis. Auch zwei Manager der Finanzberatungsfirma erhielten Freiheitsstrafen. (sda/afp)